Unterhalt
Das Unterhaltsrecht bzw. der Oberbegriff Unterhalt umfasst im Familienrecht eine ganze Reihe von Ansprüchen auf Unterhalt. Wird ein Anspruch auf Unterhalt bejaht, ist aber immer auch zu prüfen, ob die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen ausreichend gegeben ist. Weitergehende Informationen finden Sie bei den jeweils benannten Unterhaltsansprüchen:
Kindesunterhalt (Unterhalt für das Kind),
Betreuungsunterhalt (Unterhalt für die Kindesbetreuung),
Ehegattenunterhalt (Anspruch gegen Ehegatte),
Trennungsunterhalt (Unterhalt während Trennung),
nachehelicher Unterhalt (ab Rechtskraft der Scheidung),
Familienunterhalt,
Aufstockungsunterhalt,
Ausbildungsunterhalt,
Altersunterhalt (Unterhalt wegen Alter),
Elternunterhalt (Unterhaltsanspruch der Eltern gegen ihre Kinder),
Verwandtenunterhalt (Anspruch unter Verwandten),
Vorsorgeunterhalt (für Kranken- und Altersvorsorge),
Naturalunterhalt (Unterhalt durch Sachleistung / Betreuung),
Barunterhalt (Unterhalt in Geld).
Sowohl die Feststellung, ob Unterhalt beansprucht werden kann, als auch die Berechnung der Höhe vom Anspruch auf Unterhalt insbesondere bei mehreren Unterhaltsberechtigten (z.B. Anspruch Unterhalt Ehegatte und Kind) und unter Berücksichtigung einer eventuell nicht ausreichend gegebenen Leistungsfähigkeit ist schwierig und sollte von einem darauf spezialisierten Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht vorgenommen werden.
Düsseldorfer Tabelle 2014 unverändert
PM OLG Düsseldorf | Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2013
50 Jahre „Düsseldorfer Tabelle“
Die „Düsseldorfer Tabelle“ ist vor 50 Jahren durch das Landgericht Düsseldorf ins Leben gerufen worden, wie sich aus nachfolgend wiedergegebener Pressemitteilung ergibt. Bis 1973 war Grundlage für die Unterhaltsberechnung nicht das Einkommen und Vermögen des Unterhaltspflichtigen, sondern dessen berufliche Stellung. So unterschied die „Düsseldorfer Tabelle“ 1962 noch u. a. zwischen „irgendwie ausgebildeten Arbeitskräften“, „Kleinbauern, unteren Beamten, kleinen Angestellten“, „Direktoren, Rittergutsbesitzern, Akademikern“ und „Stars und Ministern“. 1969 wurde der „Quotenunterhalt“, heute die sogenannte „3/7-Methode“, eingeführt.