Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Unterhaltstabelle und wird inzwischen bundesweit bei der Ermittlung der Höhe des Anspruch auf Kindesunterhalt für minderjährige und im elterlichen Haushalt lebende volljährige Kinder verwendet. Sie ist damit praktisch die wichtigste Orientierungshilfe für die Höhe des Kindesunterhalts. Die Düsseldorfer Tabelle enthält jedoch auch Ausführungen zu anderen Unterhaltsansprüchen. Bei den Anmerkungen kann es zu Abweichungen zu anderen unterhaltsrechtlichen Leitlinien kommen. Die jeweils aktuelle Düsseldorfer Tabelle (derzeit Stand 01.01.2013) und ältere Versionen stehen im Servicebereich zum Download zur Verfügung.
Mit der Düsseldorfer Tabelle 2013 ist der notwendige Selbstbehalt beim Unterhalt minderjähriger Kinder entsprechend der Anregung der Unterhaltskommission auf 800 Euro für nicht Erwerbstätige und 1.000 Euro für Erwerbstätige angehoben worden.
Seit 01.01.2013 gelten folgende Mindestsätze:
1. gegenüber minderjährigen Kindern/Schülern bis zum 21. Lebensjahr
a) nicht erwerbstätig 800 Euro (bisher 770 Euro)
b) erwerbstätig 1.000 Euro (bisher 950 Euro)
2. volljährige Kinder 1.200 Euro (bisher 1.150 Euro)
3. Ehegatten sowie Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes 1.100 Euro (bisher 1.050 Euro)
4. Eltern, Enkel 1.600 Euro (bisher 1.500 Euro).
Keine Erhöhung gab es beim Kindesunterhalt. Dessen Höhe hängt von dem steuerlichen Freibetrag für das sächliche Existenzminimum ab. Dieser ist 2010 um 13% gestiegen und 2013 noch nicht erhöht worden.
Düsseldorfer Tabelle
Düsseldorfer Tabelle 2014 unverändert
PM OLG Düsseldorf | Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2013
50 Jahre „Düsseldorfer Tabelle“
Die „Düsseldorfer Tabelle“ ist vor 50 Jahren durch das Landgericht Düsseldorf ins Leben gerufen worden, wie sich aus nachfolgend wiedergegebener Pressemitteilung ergibt. Bis 1973 war Grundlage für die Unterhaltsberechnung nicht das Einkommen und Vermögen des Unterhaltspflichtigen, sondern dessen berufliche Stellung. So unterschied die „Düsseldorfer Tabelle“ 1962 noch u. a. zwischen „irgendwie ausgebildeten Arbeitskräften“, „Kleinbauern, unteren Beamten, kleinen Angestellten“, „Direktoren, Rittergutsbesitzern, Akademikern“ und „Stars und Ministern“. 1969 wurde der „Quotenunterhalt“, heute die sogenannte „3/7-Methode“, eingeführt.