50 Jahre „Düsseldorfer Tabelle“

Die „Düsseldorfer Tabelle“ ist vor 50 Jahren durch das Landgericht Düsseldorf ins Leben gerufen worden, wie sich aus nachfolgend wiedergegebener Pressemitteilung ergibt. Bis 1973 war Grundlage für die Unterhaltsberechnung nicht das Einkommen und Vermögen des Unterhaltspflichtigen, sondern dessen berufliche Stellung. So unterschied die „Düsseldorfer Tabelle“ 1962 noch u. a. zwischen „irgendwie ausgebildeten Arbeitskräften“, „Kleinbauern, unteren Beamten, kleinen Angestellten“, „Direktoren, Rittergutsbesitzern, Akademikern“ und „Stars und Ministern“. 1969 wurde der „Quotenunterhalt“, heute die sogenannte „3/7-Methode“, eingeführt.

... lesen