Sie suchen einen guten Scheidungsanwalt?

Auf Grund meiner langjährigen Tätigkeit, Erfahrung und Spezialisierung als Fachanwalt für Familienrecht vertrete ich Sie kompetent als Scheidungsanwalt in sämtlichen Bereichen des Scheidungsrechts.

BGH Familiensachen

Es geht um Ihre Scheidung und damit um Weichenstellungen für die Zukunft. Wählen Sie als Scheidungsanwalt einen Fachanwalt für Familienrecht, wenn Sie durch einen Rechtsanwalt vertreten werden wollen, der sich in dem für eine Scheidung der Ehe betroffenen Recht auskennt. Zahlreiche Gesetzesänderungen in den vergangenen Jahren z.B. im Verfahrensrecht, Unterhaltsrecht, Versorgungsausgleich oder Zugewinn haben dazu geführt, dass selbst ein erfahrener Scheidungsanwalt ohne entsprechende Fortbildung rechtlich nicht mehr auf dem aktuellen Stand ist.

Was ist der Unterschied zwischen einem Scheidungsanwalt und einem Fachanwalt für Familienrecht?

Die Angabe Scheidungsanwalt oder Scheidungsrechtler ist zunächst nur eine umgangssprachliche (und in der Presse gerne genutzte) Bezeichnung für einen Anwalt, der die anwaltliche Vertretung in einem Scheidungsverfahren übernimmt oder übernommen hat.

Laut Duden handelt es sich bei einem Scheidungsanwalt um einen Rechtsanwalt, der sich auf Ehescheidungen spezialisiert hat, womit spezielle Kompetenz von dem Rechtsanwalt suggeriert wird, tatsächlich kann sich aber fast jeder Scheidungsanwalt nennen, eine Spezialisierung in diesem Sinne liegt bereits ohne große Erfahrung vor.

Sinnvollerweise sucht man sich einen Scheidungsrechtler unter Anwälten aus, die sich auf Familienrecht spezialisiert haben, über ausreichende Erfahrung verfügen, sich regelmäßig fortbilden und Ihr Mandat persönlich bearbeiten, mithin idealerweise einen Fachanwalt für Familienrecht in München. Ferner ist es sinnvoll, vorab abzuklären, ob der Anwalt auch Angelegenheiten in Umgangs- und Sorgerechtssachen übernimmt. Es gibt eine ganze Reihe von Rechtsanwälten, die zwar gerne Ihre Scheidung („Wir machen jetzt erstmal Ihre Scheidung“) als Scheidungsanwalt in München oder anderswo übernehmen, bei Streitigkeiten in Kindschaftssachen jedoch dem Mandanten dann mitteilen, so etwas machten sie nicht. Für eine umfassende Beratung jedenfalls im Rahmen einem möglicherweise streitig werdenden Scheidungsverfahren ist es deshalb wichtig, einen Anwalt beauftragt zu haben, der sich auch in Kindschaftssachen oder anderen Folgesachen gut auskennt.

Bei mir sind Sie in guten Händen und stehe Ihnen auch dann noch zu Diensten, wenn die Ehescheidung durch oder noch gar nicht in Sichtweite ist: Tel.: 089/14 33 88 72

Wer braucht einen Scheidungsanwalt?

Es besteht für die Einleitung des Scheidungsverfahrens Anwaltszwang, § 114 Abs. 1 FamG, der Antrag auf Scheidung der Ehe kann wirksam nur durch einen Anwalt eingereicht werden. Um einen Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen zu können, wird deshalb ein Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht benötigt.

Die Anwaltspflicht gilt allerdings nur für den Ehegatten, der den Antrag einreichen und das Scheidungsverfahren betreiben will. Der andere Ehegatte ist nicht verpflichtet, sich anwaltlich vertreten zu lassen, wenn er der Scheidung zustimmen will. Will er der Scheidung nicht zustimmen oder eigene Anträge z.B. für Folgesachen stellen, benötigt auch der andere Ehegatte eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt.

Kommt es zu rechtlichen Auseinandersetzungen z.B. über Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Zugewinn oder Sorgerecht, sollte jeder Ehegatte sich anwaltlich vertreten lassen.

Was kostet ein Scheidungsanwalt?

Das kommt auf den Einzelfall an. Ein Scheidungsverfahren ohne Folgesachen ist günstiger, als ein Scheidungsverfahren mit zusätzlichem Streit über z.B. Unterhalt, Zugewinn, Umgangsrecht oder Sorgerecht. Die von Anfang an einvernehmliche Scheidung ist somit die günstigste Variante des Scheidungsverfahrens.

Grundsätzlich berechnen sich die Kosten für einen Rechtsanwalt nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), welches wiederum auf einen Verfahrenswert abstellt, der vom Gericht festgelegt wird. Das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) unterscheidet nicht zwischen Anwälten und Fachanwälten, Fachanwälte sind also nach dem Gesetz nicht teurer als andere Rechtsanwälte, auch unterscheidet das Gesetz nicht nach anderen Qualifikationen oder z.B. Dauer der Zulassung (Erfahrung) als Anwalt. Somit ist ein Fachanwalt für Familienrecht nicht teurer als ein anderer Rechtsanwalt, jedoch auch dann die richtige Wahl, wenn die Einvernehmlichkeit doch noch vor der Scheidung endet.

Amtsgericht München Pacellistr. 5
Amtsgericht München Pacellistr. 5

Anwälte sind berechtigt, mit Ihnen als Mandanten Honorarvereinbarungen zu treffen. Will der Rechtsanwalt nur auf Basis einer solchen Honorarvereinbarung das Mandat annehmen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass ein höheres als das gesetzliche Honorar vereinbart werden soll. Jedenfalls ist einem Rechtsanwalt gesetzlich untersagt, bei gerichtlichen Verfahren weniger als das gesetzlich vorgesehene Honorar zu verlangen.

Die Mindestkosten einer Scheidung sind gesetzlich verbindlich geregelt durch das

  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und das
  • Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)

Die Kosten eines Scheidungsverfahrens setzen sich aus den Kosten für den jeweils beauftragten Rechtsanwalt und den  Gerichtskosten zusammen. Das Familiengericht bestimmt den dafür als eine Rechengröße vorgesehenen Verfahrenswert. Da es außerdem darauf ankommt, ob Freibeträge berücksichtigt werden können und ob Folgesachen streitig werden, die dann möglicherweise auch noch verglichen werden, können die Kosten für einen Scheidungsanwalt nicht so ohne Weiteres angegeben werden. Pauschale Angaben im Internet dazu sind deshalb mit Vorsicht zu genießen.

Im Rahmen einer Erstberatung teile ich Ihnen aber anhand der von Ihnen erlangten Informationen gerne die voraussichtlich anfallenden Kosten für einen Scheidungsanwalt und die einzuzahlenden Gerichtskosten mit.

Sie suchen einen Scheidungsanwalt in München oder weiterer Umgebung (Bayern), der Ihre Interessen gut vertritt. Lassen Sie sich kompetent und zielgerichtet vertreten: Rechtsanwalt Thomas Richter, Tel 089/14 33 88 72.


Diese Informationen wurden am 31.10.17 auf ihre Aktualität überprüft und leicht überarbeitet.

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