Das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) wird zum 01.09.09 in Kraft treten. Für die Anwendung des Gesetzes im Scheidungsverfahren (oder einem selbständigen Verfahren über den Versorgungsausgleich) ist maßgeblich, ob das Verfahren bis zum 31.08.09 (bisheriges Recht) oder nach dem 31.08.09 (neues Recht) eingeleitet wird. Künftig wird der Versorgungsausgleich vorrangig dahingehend durchgeführt, als jedes einzelne … Rentnerprivileg – Einleitung der Ehescheidung vorziehen? weiterlesen
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