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Ehegattenunterhalt
| Ab 01.01.2012 gelten die neuen Süddeutschen Leitlinien Stand 01.01.2012. Es erfolgte insbesondere eine Anpassung des Bedarfskontrollbetrages sowie hinsichtlich der Dreiteilungsmethode, welche zuletzt in Ziffer 15.5. empfohlen wurde.