PM OLG Brandenburg vom 21.02.2012 – 10 UF 253/11 – Unbefristeter Unterhaltsanspruch bei über 30-jähriger Ehe wegen ehebedingter Nachteile bejaht

Das Amtsgericht hat die Ehe, die über 30 Jahre hielt, geschieden und den Versorgungsausgleich durchgeführt. Außerdem hat es der Ehefrau monatlich zu zahlenden nachehelichen Unterhalt zugesprochen. Gegen die Verpflichtung zur Unterhaltszahlung hat sich der Ehemann mit seiner Beschwerde gewendet. Er will keinen Unterhalt zahlen bzw. seine Verpflichtung auf einen angemessenen Zeitraum befristen. Er trägt vor, seine geschiedene Ehefrau wäre auch ohne die Ehe ohne Berufsabschluss geblieben.

Der zuständige zweite Familiensenat des Oberlandesgerichts Brandenburg hat die Entscheidung des Amtsgerichts gemäß nachfolgend wiedergegebener Pressemitteilung im Grundsatz bestätigt.

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