Wichtige Änderung bei der Düsseldorfer Tabelle 2010 gegenüber 2009

Die Düsseldorfer Tabelle 2010 enthält in der Anmerkung 1 eine wesentliche Änderung. Diese stellt nunmehr auf nur noch zwei statt wie bisher drei Unterhaltsberechtigte ab. Diese Änderung hat wesentliche Auswirkungen bei dem nach der Tabelle zu zahlenden Unterhalt. Unterhaltstitel für Kindesunterhalt, welche bereits vor dem 01.01.2010 bzw. vor Veröffentlichung der Düsseldorfer Tabelle (Stand 01.01.2010) erstellt wurden, dürften damit in der Regel einen zu hohen Anspruch auf Zahlung von Unterhalt beinhalten, weil üblicherweise von der Möglichkeit der Herabstufung oder Heraufstufung der Einkommensgruppe in Abhängigkeit der Zahl der Unterhaltsberechtigten Gebrauch gemacht wurde.