Neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2017

Das Oberlandesgericht hat mit seiner Pressemitteilung vom 07.11.16 die Änderung der Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2017 bekannt gegeben.

Mindestunterhalt und Bedarfssätze erhöhen sich

Danach wird zum 1. Januar 2017 die „Düsseldorfer Tabelle“ geändert. Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder erhöht sich zum 1. Januar 2017. Die Erhöhung des Mindestunterhalts führt zur Änderung auch der Bedarfssätze der 2. – 10. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle.

Der Mindestunterhalt für Kinder der ersten Altersstufe beträgt ab dem 01.01.2017 (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) 342,00 € statt bisher 335,00 €, für Kinder der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) 393,00 € statt bisher 384,00 € und für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 460,00 € statt bisher 450,00 €.

Der Bedarf des volljährigen Kindes (vierte Altersstufe) ermittelt sich nach den Bedarfssätzen der dritten Altersstufe zuzüglich der Differenz des Bedarfs der zweiten Altersstufe zur dritten Altersstufe. Er beträgt in der ersten Einkommensgruppe 527,00 € = 460,00 € + 67,00 € (460,00 € – 393,00 €) statt bisher 516,00 €.

Die Bedarfssätze der zweiten bis zehnten Einkommensgruppe sind entsprechend der Steigerung des Mindestunterhalts angepasst worden. Sie wurden wie in der Vergangenheit in der zweiten bis fünften Einkommensgruppe um je 5% und von der sechsten bis zehnten Einkommensgruppe um je 8% angehoben.

Auf den Bedarf des Kindes ist nach § 1612 b BGB das Kindergeld anzurechnen.

Kindergeld wird erhöht

Der Gesetzgeber hat eine Erhöhung des Kindergeldes für das Jahr 2017 angekündigt. Nach der Pressemitteilung Nr. 20 des Bundesministeriums für Finanzen vom 12.10.2016 soll das Kindergeld in 2017 für ein erstes und zweites Kind auf 192,00 €, für ein drittes Kind auf 198,00 € und für das vierte und jedes weitere Kind auf 223,00 € erhöht werden. Dieses beträgt derzeit seit dem 01.01.2016 für ein erstes und zweites Kind 190,00 €, für ein drittes Kind 196,00 € und für das vierte und jedes weitere Kind 221,00 €. Eine Entscheidung über die Erhöhung des Kindergeldes ist für Mitte Dezember 2016 vorgesehen.

Die nächste Änderung der Düsseldorfer Tabelle wird dann voraussichtlich wieder zum 01.01.2018 erfolgen.

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