Keine persönliche Haftung der von einem Jugendamt beauftragten Sachverständigen für grob fehlerhaftes Gutachten – OLG Koblenz sieht Haftung beim Jugendamt

- Sorgerecht | Laut nachfolgender Pressemitteilung kam der entscheidende Senat zu der Überzeugung, dass die beklagte Sachverständige auf der Grundlage der im Berufungsverfahren vorliegenden Erkenntnisse grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten erstellt hat. Da aber die Sachverständige vom Jugendamt beauftragt war, habe sie für ihr grob fahrlässig erstelltes unrichtiges Gutachten nicht persönlich einzustehen.

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