Der Begriff suggeriert spezielle Kompetenz, tatsächlich kann aber jeder Anwalt „Scheidungsanwalt“ sein. Sinnvollerweise sucht man sich einen Scheidungsrechtler unter Anwälten aus, die sich als Fachanwalt für Familienrecht spezialisiert haben, über ausreichende Erfahrung verfügen und sich regelmäßig fortbilden.
Scheidung
Die Scheidung einer Ehe ist wie die Trennung nicht nur mit emotionalen Belastungen begleitet. Sie führt juristisch betrachtet zur Auflösung der Ehe. Sowohl die Trennung als auch die Ehescheidung können weitreichende wirtschaftliche Folgen mit sich bringen. Die Ehe wird, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, auf Antrag durch das Familiengericht durch Beschluss (früher: Urteil) geschieden. Der Antrag für das Scheidungsverfahren ist durch einen Rechtsanwalt einzureichen. Das Verfahren kann umfangreich und langwierig werden, sollten Folgesachen anhängig werden, wie z.B.: Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Zugewinn. Eine möglichst frühzeitige Beratung durch einen Rechtsanwalt kann zur Klärung der gegenseitigen Ansprüche oder Wahrung der eigenen Rechte sinnvoll sein und unnötigem Streit entgegenwirken. Eine erste Information erhält man z.B. bei einem spezialisierten Rechtsanwalt im Rahmen einer Erstberatung. Als Fachanwalt für Familienrecht bin ich in diesem Fall für Sie genau der richtige Ansprechpartner. Weitere Informationen zu meiner Kompetenz im Rahmen einer Trennung und Scheidung finden sie hier. Ich kann Sie als Rechtsanwalt in München bei einem Scheidungsverfahren sowohl am Familiengericht München als auch am Oberlandesgericht München sowie bundesweit bei allen anderen deutschen Familiengerichten und Oberlandesgerichten vertreten.
Quelle: GENESIS-Online, Statistische Bundesamt, Wiesbaden
Nachfolgend finden Sie zusätzlich verschiedene juristische Informationen zum Thema Trennung und Scheidung.