BGH verhandelt am 19. März 2019 (X ZR 107/16): Zum Wegfall der Geschäftsgrundlage nach einer Schenkung zugunsten einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
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Familienrecht
| Die Klägerin und Ehemann sind die Eltern der ehemaligen Lebensgefährtin des Beklagten; die nichteheliche Lebensgemeinschaft der Tochter mit dem Beklagten bestand seit 2002. Im Jahr 2011 kauften die Tochter der Klägerin und der Beklagte eine Immobilie zum gemeinsamen Wohnen. Die Klägerin und ihr Ehemann wandten ihnen zur Finanzierung Beträge von insgesamt 104.109,10 € zu. Ende Februar 2013 trennten sich die Tochter der Klägerin und der Beklagte. Im Januar 2014 begehrten die Klägerin und ihr Ehemann die zugewandten Beträge zurück. Mit der Klage verlangen sie von dem Beklagten die Hälfte der Beträge.Die Klägerin stützt dies in erster Linie auf eine Darlehensabrede; hilfsweise macht sie sich den Vortrag des Beklagten zu eigen, die Zuwendungen seien unentgeltlich erfolgt.