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Thomas Richter

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Rechtsanwalt Unterhalt München



archiv | Anwalt München Unterhalt

Unterhalt

Der Oberbegriff Unterhalt umfasst im Familienrecht eine ganze Reihe von Ansprüchen auf Unterhalt. Wird ein Anspruch auf Unterhalt bejaht, ist aber immer auch zu prüfen, ob die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen ausreichend gegeben ist. Weitergehende Informationen finden Sie bei den jeweils benannten Unterhaltsansprüchen:

Kindesunterhalt (Unterhalt für das Kind),
Betreuungsunterhalt (Unterhalt für die Kindesbetreuung),
Ehegattenunterhalt (Anspruch gegen Ehegatte),
Trennungsunterhalt (Unterhalt während Trennung),
nachehelicher Unterhalt (ab Rechtskraft der Scheidung),
Familienunterhalt,
Aufstockungsunterhalt,
Ausbildungsunterhalt,
Altersunterhalt (Unterhalt wegen Alter),
Verwandtenunterhalt (Anspruch unter Verwandten),
Vorsorgeunterhalt (für Kranken- und Altersvorsorge),
Naturalunterhalt (Unterhalt durch Sachleistung / Betreuung),
Barunterhalt (Unterhalt in Geld).

Sowohl die Feststellung, ob Unterhalt beansprucht werden kann, als auch die Berechnung der Höhe vom Anspruch auf Unterhalt insbesondere bei mehreren Unterhaltsberechtigten (z.B. Anspruch Unterhalt Ehegatte und Kind) und unter Berücksichtigung einer eventuell nicht ausreichend gegebenen Leistungsfähigkeit ist schwierig und sollte von einem darauf spezialisierten Rechtsanwalt vorgenommen werden.

Archiv zum Thema: Unterhalt

Darlegungs- und Beweislast im Rahmen einer Herabsetzung und Befristung von nachehelichem Unterhalt, 1578b BGB

München, den 22. Juni 2010

Der BGH hat sich in seiner Entscheidung vom 24. März 2010 – XII ZR 175/08 – wie folgt zur Darlegungs- und Beweislast im Rahmen einer Herabsetzung und Befristung von nachehelichem Unterhalt ( § 1578b BGB) geäußert.

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Unterhalt und Kindergeld

München, den 11. April 2010

Informationen der Behandlung von Kindergeld im Unterhaltsrecht sowie Hinweis auf allgemeines Merkblatt zum Kindergeld

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Die Selbstbehalte der Düsseldorfer Tabelle 2010 im Überblick

München, den 27. März 2010

Nachfolgender Artikel gibt die in der Düsseldorfer Tabelle 2010 enthaltenen Selbstbehalte zum Unterhalt wieder.

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BVerfG Hartz IV Urteilsverkündung am 09.02.2010 | Diese kann Einfluss auf die Düsseldorfer Tabelle und Leistungsfähigkeit haben

München, den 25. Januar 2010

Der Hinweis auf die bevorstehende Verkündung am 09.02.2010 erfolgt, weil die Entscheidung auch auf das steuerliche Existenzminimum und dadurch wiederum auf den Mindestunterhaltsanspruch für Kinder sowie den Selbstbehalt im Rahmen der Frage der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten ausstrahlen wird. Hintergrund ist der Zusammenhang zwischen dem Mindestbedarf im Sozialhilfesatz (hier Hartz IV) und das von der Einkommensteuer zu verschonende Existenzminimum. Jenes darf den Mindestbedarf im Sozialhilfesatz jedenfalls nicht unterschreiten. Das steuerlich zu verschonende Existenzminimum wiederum hat auch Einfluß auf den Mindesunterhaltsanspruch für Kinder. Es bleibt deshalb abzuwarten, ob durch die Entscheidung die Düsseldorfer Tabelle und andere Unterhaltstabellen erneut zu ändern sind. Nachfolgend geht es zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.

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Wichtige Änderung bei der Düsseldorfer Tabelle 2010 gegenüber 2009

München, den 16. Januar 2010

Die Düsseldorfer Tabelle 2010 enthält in der Anmerkung 1 eine wesentliche Änderung. Diese stellt nunmehr auf nur noch zwei statt wie bisher drei Unterhaltsberechtigte ab. Diese Änderung hat wesentliche Auswirkungen bei dem nach der Tabelle zu zahlenden Unterhalt. Unterhaltstitel für Kindesunterhalt, welche bereits vor dem 01.01.2010 bzw. vor Veröffentlichung der Düsseldorfer Tabelle (Stand 01.01.2010) erstellt wurden, dürften damit in der Regel einen zu hohen Anspruch auf Zahlung von Unterhalt beinhalten, weil üblicherweise von der Möglichkeit der Herabstufung oder Heraufstufung der Einkommensgruppe in Abhängigkeit der Zahl der Unterhaltsberechtigten Gebrauch gemacht wurde.

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Süddeutsche Leitlinien 2010 im Wortlaut und zum download

München, den 9. Januar 2010

Ab 01.01.2010 gelten die neuen Süddeutschen Leitlinien. Die Anpassung wurde durch die neue Düsseldorfer Tabelle als Folge der ab 01.01.2010 geltenden neuen Kindergeldbeträge und Kinderfreibeträge erforderlich. Die Süddeutschen Leitlinien werden nachfolgend im Wortlaut und zum download zur Verfügung gestellt.

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Die neue Düsseldorfer Tabelle gültig ab 01.01.2010 – Wortlaut und Download

München, den 5. Januar 2010

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die neue Düsseldorfer Tabelle gültig ab dem 01.01.2010 am 06.01.2010 vorgestellt. Die Tabelle wird nachfolgend im Wortlaut und im Servicebereich als download zur Verfügung gestellt.

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BGH vom 25.11.2009 – XII ZR 8/08 | Zur Abänderung eines im Rahmen einer Scheidung vereinbarten Unterhaltsvergleiches bei späterer Änderung der Rechtsprechung und Gesetzeslage

München, den 5. Januar 2010

Der BGH führt in seiner Entscheidung zu den Möglichkeiten einer Abänderung eines im Rahmen eines Scheidungsverfahrens vereinbarten Unterhaltsvergleiches bei nachträglicher Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und Gesetzeslage aus. In dem Fall hatten die Parteien zudem keinerlei Vergleichsgrundlage festgelegt.

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neue Düsseldorfer Tabelle 2010, Süddeutsche Leitlinien u.a. Unterhaltstabellen

München, den 3. Januar 2010

Im Hinblick auf die neue Düsseldorfer Tabelle ein kurzer Überblick zu dem Zusammenspiel der Unterhaltstabellen Düsseldorfer Tabelle, Süddeutsche Leitlinien und Berliner Tabelle und deren Entfaltung von Rechtswirkungen.

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Pressemitteilung des Oberlandesgericht Düsseldorf zur Düsseldorfer Tabelle 2010

München, den 30. Dezember 2009

28.12.2009 Pressemitteilung Nr. 42/09 Unterhaltsrecht: Düsseldorfer Tabelle 2010 – Pressekonferenz am 6.1.2010 Zum 1.1.2010 tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Eine Anpassung ist erforderlich, weil sich zum Jahreswechsel die steuerlichen Kinderfreibeträge und das Kindergeld ändern werden. In der Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebenen wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und [...]

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