Abschiebungen nach Afghanistan? Jetzt?

Rein zufällig habe ich heute das Ende einer von einem Bündnis gegen Abschiebung nach Afghanistan organisierten Demonstration in München zum Thema Abschiebung junger afghanischer Flüchtlinge mit bekommen.

Danach stehen unmittelbar Abschiebungen von jugendlichen Afghanen nach Afghanistan an. Von dem Thema zugegebenermaßen alleine durch Zuhören ergriffen und irritiert angesichts der mitbekommenen Nachrichten über die Situation in Afghanistan habe ich eben mal nachgesehen, was unser Auswärtiges Amt derzeit über Afghanistan vermeldet. Ich beschränke mich auf die heute (03.03.2012) dort gefundene Reisewarnung:

OLG Hamm zur Verfahrenskostenhilfe im vereinfachten Verfahren

- | Verfahrenskostenhilfe ist die Prozeßkostenhilfe im Familienrecht. Ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt - wie im vereinfachten Verfahren über Kindesunterhalt - nicht vorgeschrieben, erfolgt eine Beiordnung eines Anwaltes, wenn wegen Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage eine solche Beiordnung erforderlich erscheint. Das OLG Hamm bejaht die Voraussetzungen jedenfalls für einen ausländischen Mitbürger mit nur eingeschränkten Deutschkenntnissen.

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Unterhaltsermittlung bei hohem Einkommen – ab wann kann eine konkrete Bedarfsberechnung verlangt werden?

- | Es kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, daß ab einem Einkommen des Unterhaltspflichtigen von mehr als EUR 5.100,00 pro Monat netto der Ehegatte jedenfalls dann einen konkreten Unterhaltsbedarf vorzutragen und erforderlichenfalls auch zu beweisen hat, wenn er einen Bedarf geltend machen will, der höher liegen soll als der Quotenunterhalt, der sich bei einem Einkommen des Unterhaltspflichtigen von EUR 5.100,00 ergäbe.

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