Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Unterhaltstabelle und wird inzwischen bundesweit bei der Ermittlung der Höhe des Anspruch auf Kindesunterhalt für minderjährige und im elterlichen Haushalt lebende volljährige Kinder verwendet. Sie ist damit praktisch die wichtigste Orientierungshilfe für die Höhe des Kindesunterhalts. Die Düsseldorfer Tabelle enthält jedoch auch Ausführungen zu anderen Unterhaltsansprüchen. Bei den Anmerkungen kann es zu Abweichungen zu anderen unterhaltsrechtlichen Leitlinien kommen. Die jeweils aktuelle Düsseldorfer Tabelle (derzeit Stand 01.01.2010) und ältere Versionen stehen im Servicebereich zum Download zur Verfügung.
Düsseldorfer Tabelle
Archiv zum Thema: Düsseldorfer Tabelle
Die Selbstbehalte der Düsseldorfer Tabelle 2010 im Überblick
München, den 27. März 2010Nachfolgender Artikel gibt die in der Düsseldorfer Tabelle 2010 enthaltenen Selbstbehalte zum Unterhalt wieder.
familienrechtliche und unterhaltsrechtliche Leitlinien und Tabellen
München, den 14. März 2010Familienrechtliche Leitlinien, unterhaltsrechtliche Leitlinien und Tabellen finden Sie von mir zusammengestellt unter www.familienrechtliche-leitlinien.de. Die Informationen werden dort weiter ausgebaut und aktualisiert.
Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 09.02.2010 zu Hartz IV (Hartz 4) ohne Auswirkung auf die Düsseldorfer Tabelle 2010
München, den 9. Februar 2010Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010, Az.:1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09, hat auf die aktuelle Düsseldorfer Tabelle 2010 (Stand 01.01.2010) entgegen ursprünglicher Annahmen derzeit keine Auswirkungen. Insbesondere sind die vom Verfassungsgericht geforderten Korrektur- und Anpassungsmöglichkeiten bei besonderem Bedarf in den Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle bzw. diese ersetzenden unterhaltsrechtlichen Leitlinien bereits seit Jahren enthalten.
BVerfG Hartz IV Urteilsverkündung am 09.02.2010 | Diese kann Einfluss auf die Düsseldorfer Tabelle und Leistungsfähigkeit haben
München, den 25. Januar 2010Der Hinweis auf die bevorstehende Verkündung am 09.02.2010 erfolgt, weil die Entscheidung auch auf das steuerliche Existenzminimum und dadurch wiederum auf den Mindestunterhaltsanspruch für Kinder sowie den Selbstbehalt im Rahmen der Frage der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten ausstrahlen wird. Hintergrund ist der Zusammenhang zwischen dem Mindestbedarf im Sozialhilfesatz (hier Hartz IV) und das von der Einkommensteuer zu verschonende Existenzminimum. Jenes darf den Mindestbedarf im Sozialhilfesatz jedenfalls nicht unterschreiten. Das steuerlich zu verschonende Existenzminimum wiederum hat auch Einfluß auf den Mindesunterhaltsanspruch für Kinder. Es bleibt deshalb abzuwarten, ob durch die Entscheidung die Düsseldorfer Tabelle und andere Unterhaltstabellen erneut zu ändern sind. Nachfolgend geht es zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.
Wichtige Änderung bei der Düsseldorfer Tabelle 2010 gegenüber 2009
München, den 16. Januar 2010Die Düsseldorfer Tabelle 2010 enthält in der Anmerkung 1 eine wesentliche Änderung. Diese stellt nunmehr auf nur noch zwei statt wie bisher drei Unterhaltsberechtigte ab. Diese Änderung hat wesentliche Auswirkungen bei dem nach der Tabelle zu zahlenden Unterhalt. Unterhaltstitel für Kindesunterhalt, welche bereits vor dem 01.01.2010 bzw. vor Veröffentlichung der Düsseldorfer Tabelle (Stand 01.01.2010) erstellt wurden, dürften damit in der Regel einen zu hohen Anspruch auf Zahlung von Unterhalt beinhalten, weil üblicherweise von der Möglichkeit der Herabstufung oder Heraufstufung der Einkommensgruppe in Abhängigkeit der Zahl der Unterhaltsberechtigten Gebrauch gemacht wurde.
Die neue Düsseldorfer Tabelle gültig ab 01.01.2010 – Wortlaut und Download
München, den 5. Januar 2010Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die neue Düsseldorfer Tabelle gültig ab dem 01.01.2010 am 06.01.2010 vorgestellt. Die Tabelle wird nachfolgend im Wortlaut und im Servicebereich als download zur Verfügung gestellt.
neue Düsseldorfer Tabelle 2010, Süddeutsche Leitlinien u.a. Unterhaltstabellen
München, den 3. Januar 2010Im Hinblick auf die neue Düsseldorfer Tabelle ein kurzer Überblick zu dem Zusammenspiel der Unterhaltstabellen Düsseldorfer Tabelle, Süddeutsche Leitlinien und Berliner Tabelle und deren Entfaltung von Rechtswirkungen.
Pressemitteilung des Oberlandesgericht Düsseldorf zur Düsseldorfer Tabelle 2010
München, den 30. Dezember 200928.12.2009 Pressemitteilung Nr. 42/09 Unterhaltsrecht: Düsseldorfer Tabelle 2010 – Pressekonferenz am 6.1.2010 Zum 1.1.2010 tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Eine Anpassung ist erforderlich, weil sich zum Jahreswechsel die steuerlichen Kinderfreibeträge und das Kindergeld ändern werden. In der Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebenen wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und [...]
Kindesunterhalt: neue Mindestbeträge in der Düsseldorfer Tabelle ab 2010 zu erwarten
München, den 22. Dezember 2009Durch das inzwischen verabschiedete Wachstumsbeschleunigungsgesetz werden die steuerlichen Freibeträge für Kinder erhöht. Als Folge davon ändert sich der Mindestunterhalt gemäß §1612a BGB ab 2010 auf monatlich EUR 364,00 § 1612a Absatz 1 Satz 3 BGB sieht eine altersabhängige prozentuale Abstufung vor, welche die Düsseldorfer Tabelle ebenfalls anwendet. Damit dürften die Unterhaltsbeträge der untersten Einkommensgruppe bei [...]
