Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die neue Düsseldorfer Tabelle gültig ab dem 01.01.2010 am 06.01.2010 vorgestellt. Die Tabelle wird nachfolgend im Wortlaut und im Servicebereich als download zur Verfügung gestellt.
Kindesunterhalt
Pressemitteilung des Oberlandesgericht Düsseldorf zur Düsseldorfer Tabelle 2010
28.12.2009 Pressemitteilung Nr. 42/09 Unterhaltsrecht: Düsseldorfer Tabelle 2010 – Pressekonferenz am 6.1.2010 Zum 1.1.2010 tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Eine Anpassung ist erforderlich, weil sich zum Jahreswechsel die steuerlichen Kinderfreibeträge und das Kindergeld ändern werden. In der Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebenen wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und … Pressemitteilung des Oberlandesgericht Düsseldorf zur Düsseldorfer Tabelle 2010 weiterlesen
Kindesunterhalt: neue Mindestbeträge in der Düsseldorfer Tabelle ab 2010 zu erwarten
Durch das inzwischen verabschiedete Wachstumsbeschleunigungsgesetz werden die steuerlichen Freibeträge für Kinder erhöht. Als Folge davon ändert sich der Mindestunterhalt gemäß §1612a BGB ab 2010 auf monatlich EUR 364,00 § 1612a Absatz 1 Satz 3 BGB sieht eine altersabhängige prozentuale Abstufung vor, welche die Düsseldorfer Tabelle ebenfalls anwendet. Damit dürften die Unterhaltsbeträge der untersten Einkommensgruppe bei … Kindesunterhalt: neue Mindestbeträge in der Düsseldorfer Tabelle ab 2010 zu erwarten weiterlesen
Erhöhung Kindergeld und Kindesunterhalt zum 01.01.2010
Der Bundesrat hat dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz am 18.12.2009 zugestimmt, wodurch auch § 66 I 1 Bundeskindergeldgesetz geändert wird. Damit erhöht sich das Kindergeld ab dem 01.01.2010 je Kind um EUR 20,00, d.h., für das erste und zweite Kind wird es statt bisher EUR 164,00 künftig EUR 184,00, für das dritte Kind künftig EUR 190,00 und für … Erhöhung Kindergeld und Kindesunterhalt zum 01.01.2010 weiterlesen
Scheidung: Folgen der Rechtskraft
Scheidung: Merkblatt für Mandanten zum Abschluss des Scheidungsverfahrens und der Rechtskraft vom Scheidungsurteil