PM BVerfG vom 11.02.2011: Neue Rechtsprechung des BGH zur Berechnung von Unterhalt nach der Scheidung unter Anwendung der sogenannten Dreiteilungsmethode verfassungswidrig
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| Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stärkt den Anspruch der geschiedenen Ehefrau bezüglich der Höhe eines nachehelichen Anspruches auf Unterhalt im Falle einer Wiederheirat des Unterhaltspflichtigen. Mit der nun gekippten Rechtsprechung des BGH wurden die Ansprüche der geschiedenen Ehefrau auf Unterhalt für die Zeit nach der Scheidung im Falle einer Wiederheirat unter Umständen erheblich beschränkt.
Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts ist nachfolgend wiedergegeben.