BVerfG 1 BvR 142/09 v. 18.05.2009 – Einholung Sachverständigengutachten im Sorgerechtsverfahren in der Regel erforderlich

- | Das Bundesverfassungsgericht führt in seiner Entscheidung - 1 BvR 142/09 - v. 18.05.2009 aus, daß eine dem Elternrecht genügende Entscheidung nur aufgrund der Abwägung aller Umstände des Einzelfalls getroffen werden kann. Das Verfahren muss grundsätzlich geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zum Sorgerecht zu erlangen. Die Fachgerichte sind danach verfassungsrechtlich zwar nicht stets gehalten, ein Sachverständigengutachten in einem Sorgerechtsverfahren einzuholen. Wenn sie aber von der Beiziehung eines Sachverständigen absehen, müssen sie anderweit über eine möglichst zuverlässige Entscheidungsgrundlage verfügen.

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Fachanwalt für Familienrecht in München

- | Auf Grund meiner nachgewiesenen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen im Familienrecht hat mir die Rechtsanwaltskammer München mit Urkunde vom 03.03.2011 gestattet, ab sofort auch die Bezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" zu führen.

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Unterhalt bei Kindesbetreuung (Alleinerziehende) | BGH XII ZR 94/09 zu Betreuungsunterhalt, Dauer, Anpassung und Altersphasenmodell

- | Mit der Neuregelung des Betreuungsunterhalts durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3189) hat der Gesetzgeber einen auf drei Jahre befristeten Basisunterhalt (Unterhalt für die Betreuung eines Kindes) eingeführt, der aus Gründen der Billigkeit verlängert werden kann (BT-Drucks. 16/6980 S. 8 f.). Der BGH führt in seiner Entscheidung zur Dauer, Darlegungslast und Beweislast aus und erteilt der weiterhin praktizierten Anwendung des Altersphasenmodells erneut eine Absage.

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