BGH – XII ZR 85/08 – Beschluss vom 26.11.2008 | Hinweise zu den Voraussetzungen einer sozial-familiären Beziehung zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater (§1600 II BGB)

- | Der BGH weist in seiner Entscheidung darauf hin, daß die Voraussetzungen einer sozial-familiären Beziehung zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater im Sinne des 1600 II BGB höchstrichterlich geklärt und unabhängig davon sind, ob der rechtliche Vater mit der Kindesmutter verheiratet ist oder nicht. Nachfolgend der Beschluß des für Familienrecht zuständigen XII. Senat des BGH im Wortlaut.

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