Die neue Düsseldorfer Tabelle gültig ab 01.01.2011 – Wortlaut und Download

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Düsseldorfer Tabelle mit Wirkung ab 01.01.2011 der erwarteten Gesetzeslage bezüglich Hartz IV angepasst und am 30.11.2010 vorgestellt und veröffentlicht. Sollte die tatsächliche Umsetzung des Gesetzgebers von seinem am 17.12.2010 gescheiterten Gesetzesentwurf zu Hartz IV wesentlich abweichen, könnte sich die Düsseldorfer Tabelle 2011 nochmals ändern.

...weiterlesen

PM EMGR | Umgangsrecht biologischer Vater wird über Artikel 8 der EMRK gestärkt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat über die Weigerung der deutschen Gerichte, dem Beschwerdeführer Umgang mit seinen leiblichen Kindern zu gewähren, mit denen er nie zusammengelebt hat, entschieden und dazu u.a. gemäß der nachfolgend wiedergegebenen Pressemitteilung ausgeführt:

„Der Gerichtshof befand, dass die Entscheidungen der deutschen Gerichte, Herrn Anayo den Umgang mit seinen Kindern zu verwehren, einen Eingriff in seine Rechte aus Artikel 8 darstellten. Da er mit den Zwillingen nie zusammengelebt und sie nie kennengelernt hatte, war seine Beziehung zu ihnen zwar nicht beständig genug um als bestehendes „Familienleben“ zu gelten. Der Gerichtshof hat in seiner Rechtsprechung allerdings festgestellt, dass der Wunsch, eine familiäre Beziehung aufzubauen, in den Geltungsberich von Artikel 8 fallen kann, sofern die Tatsache, dass noch kein Familienleben besteht, nicht dem Beschwerdeführer zuzuschreiben ist. Dies war bei Herrn Anayo der Fall, der nur deswegen keinen Kontakt zu den Zwillingen hatte, weil deren Mutter und rechtlicher Vater seine entsprechenden Bitten abgelehnt hatten.“

Die Entscheidung ist aus meiner Sicht zu begrüßen. Anders als viele Kritiker sehe ich in diesen Konstellationen keinen vorrangigen sogenannten Schutz der bestehenden Familie. Die bestehende Familie kann Jahre später auseinandergehen, der wichtige Kontakt des Kindes zu seinem leiblichen Vater könnte nicht nachgeholt werden. Auch wird so die geübte Praxis leichter unterbunden, daß den Kindern schon die Kenntnis über einen leiblichen Vater vorenthalten wird und diese erst viel später oder gar nicht davon erfahren.

...weiterlesen

Wesentliche Änderungen der „Düsseldorfer Tabelle“ zum 01.01.2011

Der Pressedezernent des Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Mitteilung vom 30.11.2010 bekannt gegeben:

Die „Düsseldorfer Tabelle“ wird zum 01.01.2011 geändert werden. Die wesentlichen Änderungen sind: ….

...weiterlesen

Umgang, Ergänzungspfleger, Umgangspflegschaft, Umgangspfleger und Regelung durch das Gericht

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 17.06.2009, Az.: 1 BvR 467/09 eindeutige Aussagen zum Umgang, Ergänzungspfleger und einer Regelung durch das Gericht getätigt, welche zwar im Rahmen einer Einzelfallentscheidung ergangen sind, jedoch allgemeine Gültigkeit besitzen.

Bei einer Einrichtung einer Umgangspflegschaft ist zu berücksichtigen, dass …

...weiterlesen

PM Bundesverwaltungsgericht: Kommunale Eigengesellschaft ist kein „Dritter“ im Erschließungsrecht

Das Bundesverwaltungsgericht hat gemäß nachfolgend wiedergegebener Pressemitteilung eine weit verbreitete Praxis bei Gemeinden im Zusammenhang mit der Erschließung von Neubaugebieten für rechtsunwirksam erklärt.

Die Erschließung der Grundstücke im Gemeindegebiet ist grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde (§ 123 Abs. 1 BauGB). Zur Deckung der ihr dadurch entstandenen Kosten erhebt die Gemeinde Erschließungsbeiträge gemäß den §§ 127 ff. BauGB. Die Kosten dürfen nur für bestimmte Anlagen von den Grundstückseigentümern gefordert werden; zudem muss die Gemeinde 10% des beitragsfähigen Aufwandes selbst tragen. Sie kann die Erschließung aber auch durch Vertrag auf einen Dritten übertragen (§ 124 Abs. 1 BauGB). Dieser sog. Erschließungsträger wälzt im Rahmen eines privatrechtlichen Rechtsgeschäfts die ihm entstandenen Kosten unter Einkalkulierung eines Gewinns auf die Eigentümer bzw. Käufer der im Erschließungsgebiet gelegenen Grundstücke ab. Dabei ist der Erschließungsträger von den genannten Einschränkungen des Beitragsrechts befreit.

Die im Streitfall vorliegende Konstellation einer gemeindlichen Eigengesellschaft ist aber nicht vom Gesetzeszweck gedeckt; diese ist kein „Dritter“ im Sinne von § 124 Abs. 1 BauGB.

Das bedeutet, daß grundsätzlich jeder Käufer eines Grundstückes, der Erschließungskosten an einen sogenannten Erschließungsträger bezahlt hat, prüfen sollte, ob er nicht Ansprüche auf Rückzahlung geltend machen kann. In Frage kommt mindestens ein zurückliegender Zeitraum von 10 Jahren.

Die Entscheidung bedeutet jedoch nicht, daß keine Erschließungskosten zu bezahlen wären, vielmehr hat die Gemeinde die Möglichkeit, die Kosten in der für Kommunen zulässigen Höhe in Rechnung zu stellen.

Es ist jedoch eine erhebliche Kostenminderung wahrscheinlich, weil die gewählte Konstruktion über die Gründung einer privaten Erschließungsgesellschaft erfolgte, um höhere Erschließungskosten berechnen zu können.

Die Entscheidung hat bundesweite Bedeutung.

...weiterlesen