BGH XII ZR 210/08 | Zum Fortbestand vom Verwandtschaftsverhältnis bei Adoption eines Stiefkindes

Mit nachfolgend wiedergegebenem Urteil bejaht der BGH bei der „starken“ (Stiefkind-)Adoption eines Volljährigen durch den Ehegatten seines überlebenden Elternteils den Fortbestand des Verwandtschaftsverhältnisses zur Familie seines vorverstorbenen Elternteils nach § 1772 Abs. 1 i.V.m. § 1756 Abs. 2 BGB, wenn der vorverstorbene Elternteil bei Eintritt der Volljährigkeit des Kindes oder, wenn er vorher verstorben ist, in diesem Zeitpunkt die elterliche Sorge hatte.

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Scheidungsantrag – Antrag auf Ehescheidung

Gemäß den gesetzlichen Anforderungen wird ein Verfahren auf Scheidung der Ehe durch die Einreichung einer Antragsschrift (Scheidungsantrag) anhängig, § 124 FamFG. Für das Verfahren besteht …

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BGH XII ZR 103/07 | Qualifizierung als Familiensache durch Oberlandesgericht ist für BGH bindend

Hat das Oberlandesgericht ein Verfahren als Familiensache qualifiziert, so ist der Bundesgerichtshof gemäß § 545 Abs. 2 ZPO an diese Qualifikation mit der Folge gebunden, dass eine Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 26 Nr. 9 EGZPO unzulässig ist.

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BGH XII ZB 110/06 zur Bedeutung des Tenor bei vertraglich unwirksam ausgeschlossenem Versorgungsausgleich

Haben die Parteien den Versorgungsausgleich vertraglich ausgeschlossen, so hindert § 53 d FGG das Familiengericht nicht, durch eine feststellende Entscheidung auszusprechen, dass eine Entscheidung über den Versorgungsausgleich nicht stattfindet. Diese Feststellung ist, weil auf einer – die Wirksamkeit der Vereinbarung umfassenden – Rechtsprüfung beruhend, mit der befristeten Beschwerde anfechtbar; sie erwächst ggf. in Rechtskraft (Abgrenzung zu den Senatsbeschlüssen vom 20. Februar 1991 – XII ZB 125/88 – FamRZ 1991, 679, 680 und vom 6. März 1991 – XII ZB 88/90 – FamRZ 1991, 681 f.).

BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2008 – XII ZB 110/06 – OLG Schleswig, AG Mölln

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PM BGH vom 28.04.2010 | Zur Änderung der Rechtsprechung zur Berechnungs-grundlage beim Anspruch auf Pflichtteilsergänzung nach § 2325 Abs. 1 BGB

Der Bundesgerichtshof hat gemäß nachfolgend wiedergegebener Pressemitteilung die bisherige, auf ein Urteil des Reichsgerichts aus den 1930er Jahren (RGZ 128,187) zurückgehende Rechtsprechung zur Berechnungsgrundlage für Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 Abs. 1 BGB bei Einräumung von einem widerruflichen Bezugsrecht im Rahmen von Lebensversicherungsverträgen aufgegeben.

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