Elternunterhalt – Inanspruchnahme der Kinder auf Unterhalt durch Sozialhilfeträger

Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des BGH hat gemäß nachfolgend wiedergegebener Pressemitteilung entschieden, unter welchen Voraussetzungen der Sozialhilfeträger, der einem im Heim lebenden Elternteil Sozialleistungen erbracht hat, von dessen Kindern eine Erstattung seiner Kosten verlangen kann.

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bevorstehende Entscheidung des BGH zum Elternunterhalt, Fehlverhalten und unbilliger Härte

Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat wird u. a. zu entscheiden haben, unter welchen Voraussetzungen der Sozialhilfeträger, der einem in einem Heim lebenden Elternteil Sozialleistungen erbracht hat, von dessen Kindern eine Erstattung seiner Kosten verlangen kann. (…)

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PM BVerfG vom 17.08.2010 | Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz verfassungswidrig

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die erbschaftsteuerrechtliche Schlechterstellung der eingetragenen Lebenspartner gegenüber den Ehegatten im persönlichen Freibetrag und im
Steuersatz sowie durch ihre Nichtberücksichtigung im Versorgungsfreibetrag mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) unvereinbar ist. Nachfolgend die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts:

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PM BVerfG vom 21.07.2010 | Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter verfassungswidrig

Der Gesetzgeber greift dadurch unverhältnismäßig in das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes ein, dass er ihn generell von der Sorgetragung für sein Kind ausschließt, wenn die Mutter des Kindes ihre Zustimmung zur gemeinsamen Sorge mit dem Vater oder zu dessen Alleinsorge für das Kind verweigert, ohne dass ihm die
Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung am Maßstab des Kindeswohls eingeräumt ist.

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Gesetzentwurf, der letzte erbrechtliche Nachteile für nichteheliche Kinder beseitigen soll.

Das Bundesjustizministerium arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf, der erbrechtliche Nachteile für nichteheliche Kinder beseitigen soll. Nichteheliche Kinder sind im Erbrecht bereits heute den ehelichen grundsätzlich gleichgestellt. Es gibt aber eine kleine Gruppe nichtehelicher Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren sind und die noch nicht gesetzliche Erben ihrer Väter werden.

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