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Lebenspartnerschaft
| Das Amtsgericht München hatte sich mit der Frage beschäftigt, ob eine eingetragene Lebensgemeinschaft gemeinsam als Vormund bestellt werden kann.
Homsexuelle dürfen ab 01.09.2009 im Freistaat Bayern ihre Erklärungen, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen (Lebenspartnerschaft), wahlweise gegenüber dem Standesamt oder einem Notar mit Amtssitz in Bayern abgeben.