Scheidung ohne einjähriges Getrenntleben bzw. ohne Trennungszeit – die Härtefallscheidung

Gemäß § 1565 II BGB kann eine Scheidung bei Ehegatten, die noch nicht ein Jahr getrennt leben, nur ausgesprochen werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde (Härtefallscheidung).

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PM BGH vom 30.06.2011 | Altersunterhalt – nachträgliche Begrenzung und Befristung bestehender Unterhaltstitel

Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des BGH hat gemäß nachfolgend wiedergegebener Pressemitteilung vom 30.06.2011 entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein vor langer Zeit zwischen den geschiedenen Ehegatten vereinbarter Unterhaltsanspruch nach Erreichen des Rentenalters noch begrenzt und/oder zeitlich befristet werden kann.

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PM BVerfG vom 17.05.2011 | Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen Zusatzversorgung der VBL verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat gemäß Pressemitteilung vom 17.05.2011 mitgeteilt, daß es die Praxis der Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen Zusatzversorgung der VBL als verfassungswidrig erachtet. Vorliegend war streitig die Berücksichtigung der Mutterschutzzeiten bei der Frage der Erfüllung der Wartezeit. Weiter ist darauf hinzuweisen, daß Gegenstand der Beurteilung die bis zum 31.12.2000 geltende Rechtslage ist.

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist eine
Zusatzversorgungseinrichtung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
und hat die Aufgabe, den Arbeitnehmern der an der VBL beteiligten
Arbeitgeber im Wege privatrechtlicher Versicherung eine Alters-,
Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren.

Die Entscheidung kann meines Erachtens mittelbar Auswirkungen auf bereits durchgeführte Verfahren zum Versorgungsausgleich haben. Denn sollte eine Partei dadurch nunmehr die Wartezeit für Rentenanwartschaften erfüllen, wäre der Versorgungsausgleich neu zu berechnen. Zur Pressemitteilung …

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PM OLG Koblenz | Sorgerecht – Mutter und Vater bleiben auch Inhaber der elterlichen Sorge, wenn sie in Afghanistan leben und dort nur schwer zu erreichen sind

Eine Vormundschaft für ein Kind muss gemäß nachfolgend wiedergegebener Pressemitteilung des Oberlandesgericht Koblenz vom 22.03.2011 nicht allein deshalb eingerichtet werden, weil die Eltern im Ausland wohnen und dort nur schwer zu erreichen sind. Die Eltern bleiben in diesem Fall auch dann Inhaber der elterlichen Sorge (Sorgerecht), wenn sie deren Ausübung einer dritten Person übertragen haben.

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PM BGH v. 01.04.2011 | Sorgerecht – Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes

Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des BGH hat gemäß Pressemitteilung vom 01.04.2011 eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg aufgehoben, mit der dieses das alleinige Sorgerecht für das bisher bei seiner Mutter in Deutschland lebende Kind auf den in Frankreich lebenden Vater übertragen hat, was zu einem Aufenthaltswechsel des Kindes führen würde.

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