Süddeutsche Leitlinien Stand 01.01.2012 im Wortlaut und zum download

- Allgemein | Ab 01.01.2012 gelten die neuen Süddeutschen Leitlinien Stand 01.01.2012. Die Tabellensätze zum Kindesunterhalt sind unverändert geblieben. Es erfolgte insbesondere eine Anpassung des Bedarfskontrollbetrages sowie hinsichtlich der Dreiteilungsmethode, welche zuletzt in Ziffer 15.5. empfohlen wurde. Die Dreiteilungsmethode (angewendet in den Fällen, bei denen der Unterhaltspflichtige sowohl einem geschiedenen als auch einem neuen Ehegatten Unterhalt schuldet, auch bekannt unter dem Stichwort "wandelbare Lebensverhältnisse") war vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig beurteilt worden. Es steht eine BGH-Entscheidung an, wie eine konkrete Bedarfsberechnung bei einer derartigen Unterhaltskonstellation erfolgen kann.

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BGH XII ZB 110/06 zur Bedeutung des Tenor bei vertraglich unwirksam ausgeschlossenem Versorgungsausgleich

Haben die Parteien den Versorgungsausgleich vertraglich ausgeschlossen, so hindert § 53 d FGG das Familiengericht nicht, durch eine feststellende Entscheidung auszusprechen, dass eine Entscheidung über den Versorgungsausgleich nicht stattfindet. Diese Feststellung ist, weil auf einer – die Wirksamkeit der Vereinbarung umfassenden – Rechtsprüfung beruhend, mit der befristeten Beschwerde anfechtbar; sie erwächst ggf. in Rechtskraft (Abgrenzung zu den Senatsbeschlüssen vom 20. Februar 1991 – XII ZB 125/88 – FamRZ 1991, 679, 680 und vom 6. März 1991 – XII ZB 88/90 – FamRZ 1991, 681 f.).

BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2008 – XII ZB 110/06 – OLG Schleswig, AG Mölln