Darlegungs- und Beweislast im Rahmen einer Herabsetzung und Befristung von nachehelichem Unterhalt, 1578b BGB

Der BGH hat sich in seiner Entscheidung vom 24. März 2010 – XII ZR 175/08 – wie folgt zur Darlegungs- und Beweislast im Rahmen einer Herabsetzung und Befristung von nachehelichem Unterhalt ( § 1578b BGB) geäußert.

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PM BGH vom 16.06.2010 | Zum Zahlungsverweigerungsrecht des Leasingnehmers nach Rücktritt wegen Mängeln des Leasinggegenstandes

Der Bundesgerichtshof hatte gemäß nachfolgend wiedergegebener Pressemitteilung die Rechtsfrage zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen nach der durch die Schuldrechtsreform geschaffenen Rechtslage ein Leasingnehmer berechtigt ist, die Zahlung der Leasingraten zu verweigern, wenn er wegen eines Mangels der Leasingsache gegenüber dem Lieferanten den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt hat.

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OLG Koblenz | Regelung der elterlichen Sorge bei beabsichtigter Übersiedlung eines Elternteils ins Ausland

Beantragt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, um mit dem gemeinsamen Kind ins Ausland (hier: Italien) dauerhaft umzuziehen und wird hierdurch das Umgangsrecht des anderen Elternteils beeinträchtigt, müssen für die Übertragung gemäß dem 11. Senat des Oberlandesgericht Koblenz triftige Gründe für den Wegzug bestehen, die schwerer wiegen als das Umgangsrecht des Kindes und des anderen Elternteils.

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BGH VIII ZB 80/09 | Keine PKH wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung aussichtslos erscheint

1. Die Beiordnung eines Notanwalts gemäß § 78b Abs. 1 ZPO kommt nicht in Betracht, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung aussichtslos erscheint.
2. Ein erneuter Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist unzulässig, wenn eine Entscheidung des Senats über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bereits erfolgt ist und der Antragsteller keine beachtlichen neuen tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkte vorgetragen hat.

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PM BGH | Haftung (Unterlassung, Abmahnkosten) für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss

Gemäß nachfolgend wiedergegebener Pressemitteilung des BGH vom 12.05.2010 können Privatpersonen auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird.
In der Pressemitteilung wird auch ausgeführt, daß bei derartigen Fällen – wie vorliegend – künftig die Abmahnkosten nach neuem Recht auf EUR 100,00 begrenzt sind.

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