Aus der Mitteilung Nr. 259/2009 der Pressestelle des BGH entnehmbar hat der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 16. Dezember 2009 XII ZR 50/08 entschieden: Einem Unterhaltsberechtigten wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes steht jedenfalls ein Mindestbedarf in Höhe des Existenzminimums zu, der dem notwendigen Selbstbehalt eines nicht erwerbstätigen … BGH: Mindestbedarf des Unterhaltsberechtigten wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes weiterlesen
Der XII. Zivilsenat hatte am 30. Juli 2008 über weitere Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Unterhaltsrechtsreformgesetz zu entscheiden. Für Fälle, in denen neben einem geschiedenen Ehegatten (Unterhalt nach Scheidung) auch ein neuer Ehegatte unterhaltsberechtigt ist, ist sowohl die Bemessung des jeweiligen Unterhaltsbedarfs, als auch der Rang des geschiedenen und des neuen Ehegatten im Falle einer Leistungsunfähigkeit des unterhaltspflichtigen Ehegatten klärungsbedürftig.
Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich in der Entscheidung erstmals mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem zum 1. Januar 2008 geänderten Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt (Unterhalt nach der Scheidung für die Betreung eines Kindes) zu befassen.
BGH, Urteil vom 27. Mai 2009 – XII ZR 111/08 Leitsätze des BGH: a) Auch der Unterhaltspflichtige darf grundsätzlich neben der gesetzlichen Altersvorsorge eine zusätzliche Altersvorsorge betreiben, die beim Ehegattenunterhalt mit einem Betrag bis zu 4 % seines Bruttoeinkommens zu berücksichtigen ist. Dabei kommt es nach der Rechtsprechung des Senats zu den wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen … Unterhalt nach Scheidung (nachehelicher Unterhalt) wegen Krankheit weiterlesen
Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle Nr. 117/2009 Dauer des nachehelichen Krankheitsunterhalts Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erneut mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nach § 1578 b BGB zeitlich befristet werden darf. Die Parteien hatten im Jahre 1972 geheiratet, als die Klägerin 16 … Nachehelicher Unterhalt wegen Krankheit weiterlesenBGH: Zum Rang des geschiedenen Ehegatten (Unterhalt nach Scheidung) und des neuen Ehegatten bei fehlender Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen
BGH: Zum Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB) nach neuem Recht
Unterhalt nach Scheidung (nachehelicher Unterhalt) wegen Krankheit
Nachehelicher Unterhalt wegen Krankheit