BGH vom 18.11.2009 – XII ZR 173/06 | Pflicht zur Zustimmung des geschiedenen Ehegatten zum Antrag auf Zusammenveranlagung kann auch bei steuerlichen Verlusten gegeben sein.

- BGH | Der BGH hatte darüber zu entscheiden, ob ein inzwischen geschiedener Ehegatte für zurückliegende Veranlagungszeiträume auch dann verpflichtet sein kann, einem Antrag auf Zusammenveranlagung zuzustimmen, wenn der geschiedene Ehegatte seine steuerlichen Verluste später selbst im Rahmen eines Verlustvortrages zu seinem Vorteil nutzen könnte. Der BGH hat das vorliegend bejaht.

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Kein Preisanpassungsrecht von Gasversorgern bei unwirksamer Preisanpassungsklausel

Der BGH hatte am 13.01.2010 erneut über einen Streit um die Wirksamkeit von Gaspreiserhöhungen, die von der Beklagten, einem kommunalen Versorgungsunternehmen im Ruhrgebiet, einseitig vorgenommen worden waren, zu entscheiden. Der BGH hat der Klage von Kunden des Gasversorgers gegen Preiserhöhungen stattgegeben, die verwendeten Preisanpassungsklauseln für unwirksam erklärt und ein Preisanpassungsrecht verneint. Die Entscheidung liegt noch nicht vor.