PM BGH vom 16.06.2010 | Zum Zahlungsverweigerungsrecht des Leasingnehmers nach Rücktritt wegen Mängeln des Leasinggegenstandes

- BGH | Laut nachfolgender Pressemitteilung vom 16.06.2010 hat der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Änderung des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, also die Ersetzung der Wandelung durch den Rücktritt im Gewährleistungsverhältnis Leasingnehmer/Lieferant, keine Auswirkungen auf die Interessenlage im Verhältnis Leasinggeber/Leasingnehmer hat.

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