Unterhaltsermittlung bei hohem Einkommen – ab wann kann eine konkrete Bedarfsberechnung verlangt werden?
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| Es kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, daß ab einem Einkommen des Unterhaltspflichtigen von mehr als EUR 5.100,00 pro Monat netto der Ehegatte jedenfalls dann einen konkreten Unterhaltsbedarf vorzutragen und erforderlichenfalls auch zu beweisen hat, wenn er einen Bedarf geltend machen will, der höher liegen soll als der Quotenunterhalt, der sich bei einem Einkommen des Unterhaltspflichtigen von EUR 5.100,00 ergäbe.