Scheidung im Ausland, Anerkennung in Deutschland?
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| Wer sich auf die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer im Ausland erfolgten Scheidung beruft, hat in bestimmten, gesetzlich näher geregelten Fällen erst ein sogenanntes Anerkennungsverfahren zu durchlaufen, in dem festgestellt wird, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen, und das für den Antragsteller auch durchaus negativ ausgehen kann. Nachfolgender Beitrag gibt dazu weitere Informationen.