Scheidung im Ausland, Anerkennung in Deutschland?

- | Wer sich auf die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer im Ausland erfolgten Scheidung beruft, hat in bestimmten, gesetzlich näher geregelten Fällen erst ein sogenanntes Anerkennungsverfahren zu durchlaufen, in dem festgestellt wird, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen, und das für den Antragsteller auch durchaus negativ ausgehen kann. Nachfolgender Beitrag gibt dazu weitere Informationen.

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PM BVerfG vom 11.02.2011: Neue Rechtsprechung des BGH zur Berechnung von Unterhalt nach der Scheidung unter Anwendung der sogenannten Dreiteilungsmethode verfassungswidrig

- | Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stärkt den Anspruch der geschiedenen Ehefrau bezüglich der Höhe eines nachehelichen Anspruches auf Unterhalt im Falle einer Wiederheirat des Unterhaltspflichtigen. Mit der nun gekippten Rechtsprechung des BGH wurden die Ansprüche der geschiedenen Ehefrau auf Unterhalt für die Zeit nach der Scheidung im Falle einer Wiederheirat unter Umständen erheblich beschränkt. Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts ist nachfolgend wiedergegeben.

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