PM BGH vom 28.04.2010 | Zur Änderung der Rechtsprechung zur Berechnungs-grundlage beim Anspruch auf Pflichtteilsergänzung nach § 2325 Abs. 1 BGB
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| Gemäß nachfolgend wiedergegebener Pressemitteilung hat der Bundesgerichtshof die bisherige Rechtsprechung zur Berechnungsgrundlage für einen Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 Abs. 1 BGB bei widerruflicher Einräumung eines Bezugsrecht im Rahmen von Verträgen über eine Lebensversicherung aufgegeben, was erheblicher praktischer Bedeutung zukommen dürfte.