Monat: April 2010
Amtsgericht München – Anfahrt
PM Bundesverfassungsgericht: Keine höheren Hartz IV-Leistungen für die Vergangenheit auf Grund des Urteils vom 9. Februar 2010
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| Aus der nachfolgend wiedergegebenen Pressemitteilung geht auch hervor, daß die vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 09.02.10 geschaffenen Härtefallregelung zu Hartz IV bis zur Neuregelung nicht rückwirkend gilt, vielmehr das Bundesverfassungsgericht von einer rückwirkenden Härtefallregelung abgesehen habe.