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Thomas Richter

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archiv | Anwalt München Versorgungsausgleich

Versorgungsausgleich

Archiv zum Thema: Versorgungsausgleich

BGH XII ZB 110/06 zur Bedeutung des Tenor bei vertraglich unwirksam ausgeschlossenem Versorgungsausgleich

München, den 9. Mai 2010

Haben die Parteien den Versorgungsausgleich vertraglich ausgeschlossen, so hindert § 53 d FGG das Familiengericht nicht, durch eine feststellende Entscheidung auszusprechen, dass eine Entscheidung über den Versorgungsausgleich nicht stattfindet. Diese Feststellung ist, weil auf einer – die Wirksamkeit der Vereinbarung umfassenden – Rechtsprüfung beruhend, mit der befristeten Beschwerde anfechtbar; sie erwächst ggf. in Rechtskraft (Abgrenzung zu den Senatsbeschlüssen vom 20. Februar 1991 – XII ZB 125/88 – FamRZ 1991, 679, 680 und vom 6. März 1991 – XII ZB 88/90 – FamRZ 1991, 681 f.).

BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2008 – XII ZB 110/06 – OLG Schleswig, AG Mölln

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BGH XII ZB 53/06 – zur Unwirksamkeit der VBL-Satzung (Startgutschrift)

München, den 7. März 2010

Mit Wirkung ab 1. Januar 2002 wurde die Satzung der VBL grundlegend geändert und ein sogenanntes “Punktemodell” sowie eine sogenannte “Startgutschrift” eingeführt. Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte entschieden, dass die in §§ 78, 79 Abs. 1 Satz 1 VBLS für rentenferne Versicherte getroffene Übergangsregelung unwirksam ist. Der (nunmehr für Familienrecht zuständige) XII. Senat schließt sich mit nachfolgend wiedergegebener Entscheidung dieser Auffassung an.

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Scheidung: Folgen der Rechtskraft

München, den 12. Juni 2009

Scheidung: Merkblatt für Mandanten zum Abschluss des Scheidungsverfahrens und der Rechtskraft vom Scheidungsurteil

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Rentnerprivileg – Einleitung der Ehescheidung vorziehen?

München, den 7. Juni 2009

Das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) wird zum 01.09.09 in Kraft treten. Für die Anwendung des Gesetzes im Scheidungsverfahren (oder einem selbständigen Verfahren über den Versorgungsausgleich) ist maßgeblich, ob das Verfahren bis zum 31.08.09 (bisheriges Recht) oder nach dem 31.08.09 (neues Recht) eingeleitet wird. Künftig wird der Versorgungsausgleich vorrangig dahingehend durchgeführt, als jedes einzelne [...]

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