PM BVerfG vom 17.05.2011 | Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen Zusatzversorgung der VBL verfassungswidrig
München, den 17. Mai 2011Das Bundesverfassungsgericht hat gemäß Pressemitteilung vom 17.05.2011 mitgeteilt, daß es die Praxis der Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen Zusatzversorgung der VBL als verfassungswidrig erachtet. Vorliegend war streitig die Berücksichtigung der Mutterschutzzeiten bei der Frage der Erfüllung der Wartezeit. Weiter ist darauf hinzuweisen, daß Gegenstand der Beurteilung die bis zum 31.12.2000 geltende Rechtslage ist.
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist eine
Zusatzversorgungseinrichtung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
und hat die Aufgabe, den Arbeitnehmern der an der VBL beteiligten
Arbeitgeber im Wege privatrechtlicher Versicherung eine Alters-,
Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren.
Die Entscheidung kann meines Erachtens mittelbar Auswirkungen auf bereits durchgeführte Verfahren zum Versorgungsausgleich haben. Denn sollte eine Partei dadurch nunmehr die Wartezeit für Rentenanwartschaften erfüllen, wäre der Versorgungsausgleich neu zu berechnen. Zur Pressemitteilung …
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