RECHTSANWALT

Thomas Richter

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Anwalt München » Familienrecht » Scheidung (Seite 2)

Archiv zum Thema: Scheidung

einvernehmliche Scheidung: Wir suchen einen gemeinsamen Anwalt – geht das?

München, den 12. Februar 2010

Bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht häufig der Wunsch – mit dem Argument der Kostenersparnis im Sinne einer billigeren oder billigen Scheidung – gemeinsam einen Anwalt aufzusuchen und den Anwalt gemeinsam zu beauftragen. Tatsächlich gibt es für den Anwalt rechtlich nicht die Möglichkeit, beide Parteien gemeinsam zu vertreten, aber es gibt die Möglichkeit, eine Scheidung mit nur einem Anwalt durchzuführen.

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Bundesverfassungsgericht zur Streitwertfestsetzung bei einer einvernehmlichen Scheidung

München, den 21. Januar 2010

Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, daß auch im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung das Amtsgericht bei der Streitwertfestsetzung im Rahmen seines Ermessens sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten hat. Nur im Einzelfall und unter Berücksichtigung aller Umstände kann der Streitwert unter der Grenze des dreifachen Nettoeinkommens der Parteien angesetzt werden. Daraus folgt auch, daß der Rechtsanwalt am Anfang des Mandates nur eine vorläufige Einschätzung hinsichtlich der Kosten eines Verfahrens geben kann, da sich auch seine Gebühren für das Scheidungsverfahren nach dem vom Gericht festgesetzten Streitwert richten.

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BGH vom 18.11.2009 – XII ZR 173/06 | Pflicht zur Zustimmung des geschiedenen Ehegatten zum Antrag auf Zusammenveranlagung kann auch bei steuerlichen Verlusten gegeben sein.

München, den 17. Januar 2010

Der BGH hatte darüber zu entscheiden, ob ein inzwischen geschiedener Ehegatte für Veranlagungszeiträume vor der Trennung und Scheidung auch dann verpflichtet sein kann, einem Antrag auf Zusammenveranlagung zuzustimmen, wenn der Ehegatte seine steuerlichen Verluste später selbst im Rahmen eines Verlustvortrages zu seinem Vorteil nutzen könnte. Der BGH hat das vorliegend bejaht, weil die Ehegatten in diesem Fall während der Ehe noch vor der Trennung und Scheidung die als Folge der Verluste erwartete geringere Steuerlast bei den Ausgaben für ihren Lebensunterhalt bereits mit berücksichtigt, also vorweggenommen haben. Auf Grund der besonderen Konstellation durfte die beklagte Partei auch nicht die Zustimmung zur Zusammenveranlagung von einem Ausgleich der bis zur Trennung angefallenen steuerlichen Mehrbelastung abhängig machen. Die Entscheidung betrifft nicht die Frage und läßt offen, wie zu entscheiden wäre, wenn es sich um erst nach der Trennung oder Ehescheidung entstandene Verluste gehandelt hätte.

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BGH vom 18.11.2009 – XII ZR 65/09: zur Abänderung des nachehelichen Unterhalts nach Scheidung wegen Wiederheirat

München, den 9. Januar 2010

Mit seiner Entscheidung führt der BGH zur Möglichkeit der Abänderung und Berechnung der Höhe eines nach Scheidung bestehenden Anspruches auf nachehelichen Unterhalt wegen einer neuen Heirat des unterhaltspflichtigen geschiedenen Ehegatten aus. Auf Seiten des neuen Ehegatten stellt er dabei auf den hypothetischen Anspruch auf Unterhalt im Fall einer Scheidung ab.

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BGH vom 25.11.2009 – XII ZR 8/08 | Zur Abänderung eines im Rahmen einer Scheidung vereinbarten Unterhaltsvergleiches bei späterer Änderung der Rechtsprechung und Gesetzeslage

München, den 5. Januar 2010

Der BGH führt in seiner Entscheidung zu den Möglichkeiten einer Abänderung eines im Rahmen eines Scheidungsverfahrens vereinbarten Unterhaltsvergleiches bei nachträglicher Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und Gesetzeslage aus. In dem Fall hatten die Parteien zudem keinerlei Vergleichsgrundlage festgelegt.

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Scheidung online (II): ein wahres Wort

München, den 15. Dezember 2009

Scheidung online, oder wie Hans-Otto Burschel, Richter und Direktor des Amtsgerichts Bad Salzungen im Zusammenhang zu dem Thema Scheidung online fragend sagt: Dummenfang? gefunden bei diesen Kollegen, die noch mehr zur Onlinescheidung haben.

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Vorteile und Nachteile einer “Scheidung Online” bzw. “Onlinescheidung”?

München, den 16. Juli 2009

“Scheidung Online” oder “Onlinescheidung” und “Internetscheidung” sind Begriffe, die immer mehr die Runde machen. Die Bezeichnung ist irreführend, denn es gibt keine “neue Art der Scheidung”, “Scheidung Online” oder “Onlinescheidung” oder die Möglichkeit, seinen Scheidungsantrag selbst online bei Gericht einreichen zu können. (…) Zusammengefaßt kann man sagen: Sie erhalten bei einer Online Scheidung weniger Leistung bei gleichen Kosten und ohne sonstigen erkennbaren Mehrwert!

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Zugewinn: künftige Änderung der Berechnung bei einer Trennung und Scheidung

München, den 22. Juni 2009

Ab dem 01.09.2009 ergeben sich wesentliche Änderungen im Rahmen einer Trennung oder Scheidung bei der Berechnung von Zugewinn. Künftig wird ein bei Eheschließung ne­ga­ti­ves An­fangs­ver­mö­gen bei der Berechnung eines Zugewinnausgleichanspruches wegen Scheidung berücksichtigt. Ferner gilt als der maßgebliche Zeitpunkt die Rechts­hän­gig­keit des Antrages auf Schei­dung nicht nur für die Be­rech­nung des Zu­ge­winns, son­dern auch für die Be­stim­mung der Höhe der Aus­gleichs­for­de­rung. Auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung kommt es also künftig für den Zugewinn nicht mehr an. Außerdem besteht bereits ab Trennung ein beiderseitiger Auskunftsanspruch über das Ver­mö­gen zum Zeit­punkt der Tren­nung. Durch die Änderungen soll bei einer Scheidung einerseits Vermögensmanipulationen entgegengewirkt werden, andererseits ändert sich die Berechnung durch Berücksichtigung von dem negativen Anfangsvermögen.

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BGH: Zum Rang des geschiedenen Ehegatten (Unterhalt nach Scheidung) und des neuen Ehegatten bei fehlender Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen

München, den 22. Juni 2009

Der XII. Zivilsenat hatte am 30. Juli 2008 über weitere Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Unterhaltsrechtsreformgesetz zu entscheiden. Für Fälle, in denen neben einem geschiedenen Ehegatten (Unterhalt nach Scheidung) auch ein neuer Ehegatte unterhaltsberechtigt ist, ist sowohl die Bemessung des jeweiligen Unterhaltsbedarfs, als auch der Rang des geschiedenen und des neuen Ehegatten im Falle einer Leistungsunfähigkeit des unterhaltspflichtigen Ehegatten klärungsbedürftig.

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BGH: Zum Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB) nach neuem Recht

München, den 19. Juni 2009

Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich in der Entscheidung erstmals mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem zum 1. Januar 2008 geänderten Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt (Unterhalt nach der Scheidung für die Betreung eines Kindes) zu befassen.

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