einvernehmliche Scheidung: Wir suchen einen gemeinsamen Anwalt – geht das?
München, den 12. Februar 2010Bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht häufig der Wunsch – mit dem Argument der Kostenersparnis im Sinne einer billigeren oder billigen Scheidung – gemeinsam einen Anwalt aufzusuchen und den Anwalt gemeinsam zu beauftragen. Tatsächlich gibt es für den Anwalt rechtlich nicht die Möglichkeit, beide Parteien gemeinsam zu vertreten, aber es gibt die Möglichkeit, eine Scheidung mit nur einem Anwalt durchzuführen.
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