Scheidung im Ausland, Anerkennung in Deutschland?

Für das Verfahren zur Anerkennung einer Scheidung oder anderer ausländischer Entscheidungen in Ehesachen nach § 107 FamFG ist das Oberlandesgerichts München für ganz Bayern zentral zuständig. Eine im Ausland durch ein Gericht, eine Behörde oder auch nach religiösem Recht erfolgte Scheidung, sei es nun die Scheidung zweier Deutscher oder auch anderer Staatsangehöriger, wird in Deutschland nicht so ohne weiteres behandelt wie eine hier vollzogene Scheidung. (…)

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