OLG Hamm zur Verfahrenskostenhilfe im vereinfachten Verfahren
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| Verfahrenskostenhilfe ist die Prozeßkostenhilfe im Familienrecht. Ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt - wie im vereinfachten Verfahren über Kindesunterhalt - nicht vorgeschrieben, erfolgt eine Beiordnung eines Anwaltes, wenn wegen Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage eine solche Beiordnung erforderlich erscheint. Das OLG Hamm bejaht die Voraussetzungen jedenfalls für einen ausländischen Mitbürger mit nur eingeschränkten Deutschkenntnissen.