BGH vom 18.11.2009 – XII ZR 173/06 | Pflicht zur Zustimmung des geschiedenen Ehegatten zum Antrag auf Zusammenveranlagung kann auch bei steuerlichen Verlusten gegeben sein.

Der BGH hatte darüber zu entscheiden, ob ein inzwischen geschiedener Ehegatte für Veranlagungszeiträume vor der Trennung und Scheidung auch dann verpflichtet sein kann, einem Antrag auf Zusammenveranlagung zuzustimmen, wenn der Ehegatte seine steuerlichen Verluste später selbst im Rahmen eines Verlustvortrages zu seinem Vorteil nutzen könnte. Der BGH hat das vorliegend bejaht, weil die Ehegatten in diesem Fall während der Ehe noch vor der Trennung und Scheidung die als Folge der Verluste erwartete geringere Steuerlast bei den Ausgaben für ihren Lebensunterhalt bereits mit berücksichtigt, also vorweggenommen haben. Auf Grund der besonderen Konstellation durfte die beklagte Partei auch nicht die Zustimmung zur Zusammenveranlagung von einem Ausgleich der bis zur Trennung angefallenen steuerlichen Mehrbelastung abhängig machen. Die Entscheidung betrifft nicht die Frage und läßt offen, wie zu entscheiden wäre, wenn es sich um erst nach der Trennung oder Ehescheidung entstandene Verluste gehandelt hätte.

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Wichtige Änderung bei der Düsseldorfer Tabelle 2010 gegenüber 2009

Die Düsseldorfer Tabelle 2010 enthält in der Anmerkung 1 eine wesentliche Änderung. Diese stellt nunmehr auf nur noch zwei statt wie bisher drei Unterhaltsberechtigte ab. Diese Änderung hat wesentliche Auswirkungen bei dem nach der Tabelle zu zahlenden Unterhalt. Unterhaltstitel für Kindesunterhalt, welche bereits vor dem 01.01.2010 bzw. vor Veröffentlichung der Düsseldorfer Tabelle (Stand 01.01.2010) erstellt wurden, dürften damit in der Regel einen zu hohen Anspruch auf Zahlung von Unterhalt beinhalten, weil üblicherweise von der Möglichkeit der Herabstufung oder Heraufstufung der Einkommensgruppe in Abhängigkeit der Zahl der Unterhaltsberechtigten Gebrauch gemacht wurde.

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Kein Preisanpassungsrecht von Gasversorgern bei unwirksamer Preisanpassungsklausel

Der BGH hatte am 13.01.2010 erneut über einen Streit um die Wirksamkeit von Gaspreiserhöhungen, die von der Beklagten, einem kommunalen Versorgungsunternehmen im Ruhrgebiet, einseitig vorgenommen worden waren, zu entscheiden. Der BGH hat der Klage von Kunden des Gasversorgers gegen Preiserhöhungen stattgegeben, die verwendeten Preisanpassungsklauseln für unwirksam erklärt und ein Preisanpassungsrecht verneint. Die Entscheidung liegt noch nicht vor.

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BGH vom 18.11.2009 – XII ZB 152/09 | Prozeßkostenhilfe kann in bestimmten Fällen auch noch nach Klagerücknahme bewilligt werden.

Der BGH hatte über die Frage zu entscheiden, ob Prozeßkostenhilfe noch gewährt werden kann, wenn vor einer Entscheidung über den Antrag auf Prozeßkostenhilfe die Gegenseite die Klage zurücknimmt. Die Frage war vom BGH bislang nicht entschieden und ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten. Der BGH hat nun ausgeführt, daß die Auffassung des Beschwerdegerichts, wonach Prozeßkostenhilfe nach Rücknahme der Klage nicht mehr bewilligt werden kann, so unzutreffend ist.

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Süddeutsche Leitlinien 2010 im Wortlaut und zum download

Ab 01.01.2010 gelten die neuen Süddeutschen Leitlinien. Die Anpassung wurde durch die neue Düsseldorfer Tabelle als Folge der ab 01.01.2010 geltenden neuen Kindergeldbeträge und Kinderfreibeträge erforderlich. Die Süddeutschen Leitlinien werden nachfolgend im Wortlaut und zum download zur Verfügung gestellt.

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