Gesetzentwurf, der letzte erbrechtliche Nachteile für nichteheliche Kinder beseitigen soll.

Das Bundesjustizministerium arbeitet lautet laut Pressemitteilung vom 18.06.2010 derzeit an einem Gesetzentwurf, der erbrechtliche Nachteile für nichteheliche Kinder beseitigen soll. Nichteheliche Kinder sind im Erbrecht bereits heute den ehelichen grundsätzlich gleichgestellt. Es gibt aber eine kleine Gruppe nichtehelicher Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren sind und die noch nicht gesetzliche Erben ihrer Väter werden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat den Gesetzgeber 2009 aufgefordert, auch diese letzte Benachteiligung nichtehelicher Kinder zu beseitigen.

Laut Aussage der Bundesjustizministerin erfasse der Gesetzentwurf, der gerade für die Kabinettsbefassung vorbereitet werde, deshalb alle Erbfälle, die sich seit dem Urteil des EGMR ereignet haben.  Wenn das parlamentarische Verfahren zügig ablaufe, könne das Gesetz im Frühjahr 2011 verkündet werden und dann rückwirkend zum 29. Mai 2009 in Kraft treten.

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