Bundesverfassungsgericht zur Streitwertfestsetzung bei einer einvernehmlichen Scheidung

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung BVerfG, 1 BvR 735/09 vom 12.10.2009, Absatz-Nr. (1 – 20), erneut deutlich gemacht, daß der Amtsrichter bei der Streitwertfestsetzung die gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen hat und den Streitwert für eine einvernehmliche Scheidung nicht ohne weiteres willkürlich herabsetzen kann.

In Absatz 16 führt es zunächst zur Gesetzeslage aus:

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