Kann eine Abänderung für Unterhalt nach der Scheidung auf Grund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25.01.2011 verlangt werden?
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Familienrecht
| Die Frage ist - wie so oft in juristischen Fragen - mit einem "kommt darauf an" zu beantworten. Grundsätzlich gibt das Gesetz die Möglichkeit, bei wesentlicher Änderung der Rechtslage ein Urteil über Unterhalt nach der Scheidung oder einen Vergleich über nachehelichen Unterhalt (Unterhalt nach der Scheidung) abändern zu lassen.