Kann eine Abänderung für Unterhalt nach der Scheidung auf Grund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25.01.2011 verlangt werden?

- Familienrecht | Die Frage ist - wie so oft in juristischen Fragen - mit einem "kommt darauf an" zu beantworten. Grundsätzlich gibt das Gesetz die Möglichkeit, bei wesentlicher Änderung der Rechtslage ein Urteil über Unterhalt nach der Scheidung oder einen Vergleich über nachehelichen Unterhalt (Unterhalt nach der Scheidung) abändern zu lassen.

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PM BVerfG vom 11.02.2011: Neue Rechtsprechung des BGH zur Berechnung von Unterhalt nach der Scheidung unter Anwendung der sogenannten Dreiteilungsmethode verfassungswidrig

- Familienrecht | Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stärkt den Anspruch der geschiedenen Ehefrau bezüglich der Höhe eines nachehelichen Anspruches auf Unterhalt im Falle einer Wiederheirat des Unterhaltspflichtigen. Mit der nun gekippten Rechtsprechung des BGH wurden die Ansprüche der geschiedenen Ehefrau auf Unterhalt für die Zeit nach der Scheidung im Falle einer Wiederheirat unter Umständen erheblich beschränkt. Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts ist nachfolgend wiedergegeben.

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PM EMGR | Umgangsrecht biologischer Vater wird über Artikel 8 der EMRK gestärkt

- Familienrecht | Gemäß nachfolgend wiedergegebener Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kann das Umgangsrecht des biologischen Vaters durch Artikel 8 der EMRK geschützt sein. Weiter erkannte der Gerichtshof an, dass bestehenden familiäre Bindungen gleichermaßen wie die Beziehung eines biologischen Vaters zu seinem Kind schutzbedürftig sind. Folglich wäre in dem vorliegenden Fall eine gerechte Abwägung zwischen den konkurrierenden Rechten nach Artikel 8 notwendig gewesen, nicht nur denjenigen zweier Elternteile und eines Kindes. Zur Pressemitteilung ...

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Wesentliche Änderungen der „Düsseldorfer Tabelle“ zum 01.01.2011

- Familienrecht | Der Pressedezernent des Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Mitteilung vom 30.11.2010 angekündigt, dass die „Düsseldorfer Tabelle“ zum 01.01.2011 geändert wird. Die Änderungen stehen jedoch teilweise unter dem Vorbehalt, dass der Bundesrat den vom Bundestag beschlossenen Existenzminimum-Berichten am 17.12.2010 (*) zustimmen wird. Diese Zustimmung wurde am 17.12.2010 verweigert. Insoweit bleibt abzuwarten, ob die bereits veröffentlichte Düsseldorfer Tabelle 2011 unverändert bleibt. Weiter zur Mitteilung des Pressedezernenten .....

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