PM BVerfG vom 17.05.2011 | Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen Zusatzversorgung der VBL verfassungswidrig

- Familienrecht | Die in nachfolgend wiedergegebener Pressemitteilung des BVerfG erwähnte Entscheidung vom 28. April 2011, Az.: 1 BvR 1409/10, kann meines Erachtens mittelbar Auswirkungen auf ein bereits im Rahmen einer Ehescheidung durchgeführtes und abgeschlossenes Verfahren zum Versorgungsausgleich haben. Denn sollte eine Partei dadurch nunmehr die Wartezeit für Rentenanwartschaften doch erfüllen, wäre der Versorgungsausgleich neu zu berechnen. Zur Pressemitteilung ...

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PM OLG Koblenz | Sorgerecht – Mutter und Vater bleiben auch Inhaber der elterlichen Sorge, wenn sie in Afghanistan leben und dort nur schwer zu erreichen sind

- Familienrecht | Eine Vormundschaft für ein Kind muss gemäß nachfolgend wiedergegebener Pressemitteilung des Oberlandesgericht Koblenz vom 22.03.2011 nicht allein deshalb eingerichtet werden, weil die Eltern im Ausland wohnen und dort nur schwer zu erreichen sind. Die Eltern bleiben in diesem Fall auch dann Inhaber der elterlichen Sorge (Sorgerecht), wenn sie deren Ausübung einer dritten Person übertragen haben.

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PM BGH v. 01.04.2011 | Sorgerecht – Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes

- Familienrecht | Der XII. Zivilsenat des BGH hat gemäß Pressemitteilung vom 01.04.2011 eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg zur elterlichen Sorge aufgehoben. Rechtsfehlerhaft ist danach eine nicht ausreichend nachvollziehbare Begründung der Entscheidung sowie eine fehlende Anhörung des Kindes, da das Oberlandesgericht von der erstinstanzlichen Entscheidung abgewichen ist und die Entscheidung zu einem Aufenthaltswechsel beim Kind geführt hätte. Auch ist der Austausch der Verfahrenspflegerin auf Bedenken gestoßen. Insoweit ist es interessant, was der BGH dazu in seiner Entscheidung ausführt. Zur Pressemitteilung ...

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Scheidung im Ausland, Anerkennung in Deutschland?

- Familienrecht | Wer sich auf die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer im Ausland erfolgten Scheidung beruft, hat in bestimmten, gesetzlich näher geregelten Fällen erst ein sogenanntes Anerkennungsverfahren zu durchlaufen, in dem festgestellt wird, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen, und das für den Antragsteller auch durchaus negativ ausgehen kann. Nachfolgender Beitrag gibt dazu weitere Informationen.

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