PM BVerfG vom 21.07.2010 | Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter verfassungswidrig

- Familienrecht | Gemäß dem Bundesverfassungsgericht greift der Gesetzgeber mit der derzeitigen gesetzlichen Regelung unverhältnismäßig in das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes ein, dass er ihn generell ohne Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung von dem Sorgerecht für sein Kind ausschließt, wenn die Mutter des Kindes ihre Zustimmung zur gemeinsamen Sorge mit dem Vater oder zu dessen Alleinsorge für das Kind verweigert.

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