BVerfG 1 BvR 142/09 v. 18.05.2009 – Einholung Sachverständigengutachten im Sorgerechtsverfahren in der Regel erforderlich
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Bundesverfassungsgericht
| Das Bundesverfassungsgericht führt in seiner Entscheidung - 1 BvR 142/09 - v. 18.05.2009 aus, daß eine dem Elternrecht genügende Entscheidung nur aufgrund der Abwägung aller Umstände des Einzelfalls getroffen werden kann. Das Verfahren muss grundsätzlich geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zum Sorgerecht zu erlangen. Die Fachgerichte sind danach verfassungsrechtlich zwar nicht stets gehalten, ein Sachverständigengutachten in einem Sorgerechtsverfahren einzuholen. Wenn sie aber von der Beiziehung eines Sachverständigen absehen, müssen sie anderweit über eine möglichst zuverlässige Entscheidungsgrundlage verfügen.