Unterhalt bei Kindesbetreuung (Alleinerziehende) | BGH XII ZR 94/09 zu Betreuungsunterhalt, Dauer, Anpassung und Altersphasenmodell

- | Mit der Neuregelung des Betreuungsunterhalts durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3189) hat der Gesetzgeber einen auf drei Jahre befristeten Basisunterhalt (Unterhalt für die Betreuung eines Kindes) eingeführt, der aus Gründen der Billigkeit verlängert werden kann (BT-Drucks. 16/6980 S. 8 f.). Der BGH führt in seiner Entscheidung zur Dauer, Darlegungslast und Beweislast aus und erteilt der weiterhin praktizierten Anwendung des Altersphasenmodells erneut eine Absage.

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