PM BVerfG vom 17.08.2010 | Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz verfassungswidrig
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| Die erbschaftsteuerrechtliche Schlechterstellung der eingetragenen Lebenspartner gegenüber Ehegatten ist im persönlichen Freibetrag und im Steuersatz sowie durch ihre Nichtberücksichtigung im Versorgungsfreibetrag mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) unvereinbar (verfassungswidrig).