München, den 21. Januar 2010
- Kostenrecht | Das Bundesverfassungsgericht zum Ermessen des Amtsrichters bei der Streitwertfestsetzung im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung. Mit dem Streitwert wird eine Berechnungsgröße für die Kosten des Scheidungsverfahrens festgelegt.
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Thomas Richter, Rechtsanwalt in München, zugeordnete Kategorie:
Bundesverfassungsgericht, Familienrecht, Kostenrecht, Scheidung
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