Das elterliche Sorgerecht beinhaltet die Pflicht und das Recht der Eltern, für das minderjährige Kind zu sorgen (§ 1626 I BGB). Die elterliche Sorge des Kindes liegt bei beiden Eltern gemeinsam, wenn diese bei Geburt des Kindes verheiratet sind. Anderenfalls kann unter den Voraussetzungen der §§ 1626a BGB die gemeinsame elterliche Sorge vereinbart werden.
Sorgerecht
Archiv zum Thema: Sorgerecht
OLG Koblenz | Regelung der elterlichen Sorge bei beabsichtigter Übersiedlung eines Elternteils ins Ausland
München, den 29. Mai 2010Beantragt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, um mit dem gemeinsamen Kind ins Ausland (hier: Italien) dauerhaft umzuziehen und wird hierdurch das Umgangsrecht des anderen Elternteils beeinträchtigt, müssen für die Übertragung gemäß dem 11. Senat des Oberlandesgericht Koblenz triftige Gründe für den Wegzug bestehen, die schwerer wiegen als das Umgangsrecht des Kindes und des anderen Elternteils.
Verfahrenskostenhilfe
München, den 27. Januar 2010Durch die Einführung des FamFG hat der Gesetzgeber in Familiensachen die Verfahrenskostenhilfe an die Stelle der Prozeßkostenhilfe gestellt und die Voraussetzungen, Verfahrenskostenhilfe zu gewähren, geändert. Seitdem ist umstritten, wie die gesetzliche Regelung auszulegen ist, ob insbesondere in Sorgerechts- und Umgangsverfahren nunmehr nur noch ausnahmsweise Verfahrenskostenhilfe zu gewähren ist. Das OLG Düsseldorf hat sich in seiner nachfolgend wiedergegebenen Entscheidung gegen ein Regel-Ausnahmeverhältnis ausgesprochen und dargelegt, wie nach seiner Ansicht die gesetzliche Neuregelung zu handhaben ist.
Die elterliche Sorge (Sorgerecht) und das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenkonvention)
München, den 28. Juni 2009Nach meiner beruflichen Erfahrung gibt es eine Tendenz von Seiten der staatlichen Einrichtungen, mit Verweis auf die Kosten oder angeblich fehlender Verfügbarkeit besserer Maßnahmen solche Hilfen anzubieten, die im Alltag nicht ausreichen oder sogar von vornherein eine Trennung von Eltern und Kind bedeuten. Wenn die Eltern diese Angebote nicht annehmen, kann ihnen das den Vorwurf einbringen, nicht das Wohl des Kindes, sondern die eigenen Interessen in den Vordergrund zu stellen.
Die Konvention stärkt die Rechte von Behinderten. Es ist deshalb denkbar, daß die Konvention auch Einfluß auf die Maßnahmen des Staates hat. Der Artikel gibt einen ersten Denkanstoss.
