Scheidung und Schwangerschaft
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Sorgerecht
| Zu den unterschiedlichen Folgen einer Schwangerschaft und Geburt im Zusammenhang mit einem Scheidungsverfahren und einer Ehescheidung.
Das elterliche Sorgerecht beinhaltet die Pflicht und das Recht der Eltern, für das minderjährige Kind zu sorgen (§ 1626 I BGB). Die elterliche Sorge des Kindes liegt bei beiden Eltern gemeinsam, wenn diese bei Geburt des Kindes verheiratet sind. Anderenfalls kann unter den Voraussetzungen der §§ 1626a BGB die gemeinsame elterliche Sorge vereinbart werden.