Die Trennung und Scheidung einer Ehe ist nicht nur mit emotionalen Belastungen begleitet. Die Scheidung führt juristisch betrachtet zur Auflösung der Ehe. Sowohl die Trennung als auch die Scheidung der Ehe können weitreichende wirtschaftliche Folgen mit sich bringen. Die Scheidung wird, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, auf Antrag durch das Familiengericht ausgesprochen. Der Antrag ist durch einen Rechtsanwalt einzureichen. Das Scheidungsverfahren kann umfangreich und langwierig werden, sollten Folgesachen anhängig werden, wie z.B.: Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Zugewinn. Eine möglichst frühzeitige Beratung durch einen Rechtsanwalt bei einer Trennung oder Scheidung kann zur Klärung der gegenseitigen Ansprüche oder Wahrung der eigenen Rechte sinnvoll sein und unnötigem Streit entgegenwirken. Eine erste Information erhält man z.B. bei einem spezialisierten Rechtsanwalt im Rahmen einer Erstberatung. Als Fachanwalt für Familienrecht bin ich in diesem Fall für Sie genau der richtige Ansprechpartner. Weitere Informationen zu meiner Kompetenz im Rahmen einer Trennung und Scheidung finden sie hier. Ich kann Sie bei einer Scheidung sowohl am Familiengericht München als auch am Oberlandesgericht München sowie bundesweit bei allen anderen deutschen Familiengerichten und Oberlandesgerichten vertreten.
Nachfolgend finden Sie zusätzlich verschiedene juristische Informationen zum Thema Trennung und Scheidung.
