Die Trennung und Scheidung einer Ehe ist nicht nur mit emotionalen Belastungen begleitet, sondern führt in der Regel zu weitreichenden wirtschaftlichen Folgen. Eine möglichst frühzeitige Beratung durch einen Rechtsanwalt bei einer Trennung oder Scheidung kann deshalb sehr sinnvoll zur Klärung der gegenseitigen Ansprüche oder Wahrung der eigenen Rechte sein. So sehe ich meine Kompetenz im Rahmen einer Trennung und Scheidung. Ich kann Sie bei einer Scheidung sowohl am Familiengericht München als auch am Oberlandesgericht München sowie bundesweit bei allen anderen deutschen Familiengerichten und Oberlandesgerichten vertreten. Nachfolgend finden Sie zusätzlich verschiedene juristische Informationen zum Thema Scheidung.
Scheidung
Archiv zum Thema: Scheidung
Darlegungs- und Beweislast im Rahmen einer Herabsetzung und Befristung von nachehelichem Unterhalt, 1578b BGB
München, den 22. Juni 2010Der BGH hat sich in seiner Entscheidung vom 24. März 2010 – XII ZR 175/08 – wie folgt zur Darlegungs- und Beweislast im Rahmen einer Herabsetzung und Befristung von nachehelichem Unterhalt ( § 1578b BGB) geäußert.
Scheidungsantrag – Antrag auf Ehescheidung
München, den 9. Mai 2010Gemäß den gesetzlichen Anforderungen wird ein Verfahren auf Scheidung der Ehe durch die Einreichung einer Antragsschrift (Scheidungsantrag) anhängig, § 124 FamFG. Für das Verfahren besteht …
Scheidung ohne Anwalt – geht das?
München, den 4. April 2010Die Frage nach einer Scheidung ohne Anwalt ist immer wieder zu hören. Sie ist nicht unberechtigt, aber es sind zwei Konstellationen zu unterscheiden: Geht es darum, daß nur der Fragesteller in einem Scheidungsverfahren ohne Anwalt sein möchte oder geht es darum, insgesamt eine Scheidung ganz ohne Anwalt durchzuführen.
In der Regel dürfte bei der Frage “Scheidung ohne Anwalt” gemeint sein, ob eine Ehescheidung auch ganz ohne Rechtsanwalt geht. Die Frage ist nicht unberechtigt, aber die Antwort lautet …
Gibt es eine günstige, preiswerte, billige oder noch billigere Scheidung?
München, den 1. März 2010Es wird ausgehend von der Frage, was eine Scheidung billig oder billiger macht, abstrakt auf die verschiedenen Faktoren für die Kosten eines Scheidungsverfahrens eingegangen.
Scheidungsanwalt
München, den 14. Februar 2010Der Begriff suggeriert spezielle Kompetenz, tatsächlich kann aber jeder Anwalt “Scheidungsanwalt” sein. Sinnvollerweise sucht man sich einen Scheidungsanwalt unter Anwälten aus, die sich auf Familienrecht spezialisiert haben, über ausreichende Erfahrung verfügen und sich regelmäßig fortbilden.
einvernehmliche Scheidung: Wir suchen einen gemeinsamen Anwalt – geht das?
München, den 12. Februar 2010Bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht häufig der Wunsch – mit dem Argument der Kostenersparnis im Sinne einer billigeren oder billigen Scheidung – gemeinsam einen Anwalt aufzusuchen und den Anwalt gemeinsam zu beauftragen. Tatsächlich gibt es für den Anwalt rechtlich nicht die Möglichkeit, beide Parteien gemeinsam zu vertreten, aber es gibt die Möglichkeit, eine Scheidung mit nur einem Anwalt durchzuführen.
Bundesverfassungsgericht zur Streitwertfestsetzung bei einer einvernehmlichen Scheidung
München, den 21. Januar 2010Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, daß auch im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung das Amtsgericht bei der Streitwertfestsetzung im Rahmen seines Ermessens sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten hat. Nur im Einzelfall und unter Berücksichtigung aller Umstände kann der Streitwert unter der Grenze des dreifachen Nettoeinkommens der Parteien angesetzt werden. Daraus folgt auch, daß der Rechtsanwalt am Anfang des Mandates nur eine vorläufige Einschätzung hinsichtlich der Kosten eines Verfahrens geben kann, da sich auch seine Gebühren für das Scheidungsverfahren nach dem vom Gericht festgesetzten Streitwert richten.
BGH vom 18.11.2009 – XII ZR 173/06 | Pflicht zur Zustimmung des geschiedenen Ehegatten zum Antrag auf Zusammenveranlagung kann auch bei steuerlichen Verlusten gegeben sein.
München, den 17. Januar 2010Der BGH hatte darüber zu entscheiden, ob ein inzwischen geschiedener Ehegatte für Veranlagungszeiträume vor der Trennung und Scheidung auch dann verpflichtet sein kann, einem Antrag auf Zusammenveranlagung zuzustimmen, wenn der Ehegatte seine steuerlichen Verluste später selbst im Rahmen eines Verlustvortrages zu seinem Vorteil nutzen könnte. Der BGH hat das vorliegend bejaht, weil die Ehegatten in diesem Fall während der Ehe noch vor der Trennung und Scheidung die als Folge der Verluste erwartete geringere Steuerlast bei den Ausgaben für ihren Lebensunterhalt bereits mit berücksichtigt, also vorweggenommen haben. Auf Grund der besonderen Konstellation durfte die beklagte Partei auch nicht die Zustimmung zur Zusammenveranlagung von einem Ausgleich der bis zur Trennung angefallenen steuerlichen Mehrbelastung abhängig machen. Die Entscheidung betrifft nicht die Frage und läßt offen, wie zu entscheiden wäre, wenn es sich um erst nach der Trennung oder Ehescheidung entstandene Verluste gehandelt hätte.
BGH vom 18.11.2009 – XII ZR 65/09: zur Abänderung des nachehelichen Unterhalts nach Scheidung wegen Wiederheirat
München, den 9. Januar 2010Mit seiner Entscheidung führt der BGH zur Möglichkeit der Abänderung und Berechnung der Höhe eines nach Scheidung bestehenden Anspruches auf nachehelichen Unterhalt wegen einer neuen Heirat des unterhaltspflichtigen geschiedenen Ehegatten aus. Auf Seiten des neuen Ehegatten stellt er dabei auf den hypothetischen Anspruch auf Unterhalt im Fall einer Scheidung ab.
BGH vom 25.11.2009 – XII ZR 8/08 | Zur Abänderung eines im Rahmen einer Scheidung vereinbarten Unterhaltsvergleiches bei späterer Änderung der Rechtsprechung und Gesetzeslage
München, den 5. Januar 2010Der BGH führt in seiner Entscheidung zu den Möglichkeiten einer Abänderung eines im Rahmen eines Scheidungsverfahrens vereinbarten Unterhaltsvergleiches bei nachträglicher Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und Gesetzeslage aus. In dem Fall hatten die Parteien zudem keinerlei Vergleichsgrundlage festgelegt.
