konkreter zeitlicher Bezug (Jahr)
2010
Archiv zum Thema: 2010
PM BGH vom 28.04.2010 | Zur Änderung der Rechtsprechung zur Berechnungs-grundlage beim Anspruch auf Pflichtteilsergänzung nach § 2325 Abs. 1 BGB
München, den 29. April 2010Der Bundesgerichtshof hat gemäß nachfolgend wiedergegebener Pressemitteilung die bisherige, auf ein Urteil des Reichsgerichts aus den 1930er Jahren (RGZ 128,187) zurückgehende Rechtsprechung zur Berechnungsgrundlage für Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 Abs. 1 BGB bei Einräumung von einem widerruflichen Bezugsrecht im Rahmen von Lebensversicherungsverträgen aufgegeben.
Wichtige Änderung bei der Düsseldorfer Tabelle 2010 gegenüber 2009
München, den 16. Januar 2010Die Düsseldorfer Tabelle 2010 enthält in der Anmerkung 1 eine wesentliche Änderung. Diese stellt nunmehr auf nur noch zwei statt wie bisher drei Unterhaltsberechtigte ab. Diese Änderung hat wesentliche Auswirkungen bei dem nach der Tabelle zu zahlenden Unterhalt. Unterhaltstitel für Kindesunterhalt, welche bereits vor dem 01.01.2010 bzw. vor Veröffentlichung der Düsseldorfer Tabelle (Stand 01.01.2010) erstellt wurden, dürften damit in der Regel einen zu hohen Anspruch auf Zahlung von Unterhalt beinhalten, weil üblicherweise von der Möglichkeit der Herabstufung oder Heraufstufung der Einkommensgruppe in Abhängigkeit der Zahl der Unterhaltsberechtigten Gebrauch gemacht wurde.
Süddeutsche Leitlinien 2010 im Wortlaut und zum download
München, den 9. Januar 2010Ab 01.01.2010 gelten die neuen Süddeutschen Leitlinien. Die Anpassung wurde durch die neue Düsseldorfer Tabelle als Folge der ab 01.01.2010 geltenden neuen Kindergeldbeträge und Kinderfreibeträge erforderlich. Die Süddeutschen Leitlinien werden nachfolgend im Wortlaut und zum download zur Verfügung gestellt.
Die neue Düsseldorfer Tabelle gültig ab 01.01.2010 – Wortlaut und Download
München, den 5. Januar 2010Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die neue Düsseldorfer Tabelle gültig ab dem 01.01.2010 am 06.01.2010 vorgestellt. Die Tabelle wird nachfolgend im Wortlaut und im Servicebereich als download zur Verfügung gestellt.
