München, den 2. September 2010
- | Die bevorstehende Entscheidung betrifft den Anspruch von Eltern gegen ihre Kinder auf Unterhalt, Fehlverhalten des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltspflichtigen und die Frage, wann nach sozialrechtlichen Kriterien ein Anspruchsübergang auf die Behörde gemäß § 94 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB XII wegen unbilliger Härte ausgeschlossen ist.
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München, den 17. September 2010
- | Eine psychische Erkrankung, die dazu geführt hat, dass der pflegebedürftige Elternteil seiner früheren Verpflichtung auf Unterhalt gegenüber seinem Kind nicht gerecht werden konnte, ist per se kein schuldhaftes Fehlverhalten im Sinne des § 1611 BGB, vielmehr müssen weitere Umstände hinzutreten.
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